Wenn die Eltern sich trennen oder gar ganz offiziell scheiden lassen, muss auch entschieden werden, wer sich danach um die Kinder kümmern wird. Wird ein Elternteil allein die Sorge übernehmen oder wäre es besser, wenn beiden Eltern das Sorgerecht gemeinsam übertragen wird? Inzwischen hat sich gezeigt: Das gemeinsame Sorgerecht hat viele Vorteile – auch und vor allem für die Kinder.

Grundsätzlich gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt verheiratet sind oder nach der Geburt heiraten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass die Eltern notariell oder beim Jugendamt eine sogenannte Sorgeerklärung zur gemeinsamen Sorge für das Kind abgeben können. Aber wie sieht es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung aus?

Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts für Kinder und Eltern

Manchmal ist und bleibt die emotionale Situation des Elternpaars nach der Trennung extrem zerrüttet. Die Vergabe des gemeinsamen Sorgerechts würde für das Kind dann wahrscheinlich eine Katastrophe bedeuten. Sieht man von dieser Ausnahme aber einmal ab, so kann wohl gesagt werden, dass das gemeinsame Sorgerecht für beide Eltern dem Wohl des Kindes mehr dient als das alleinige Sorgerecht nur eines Elternteils. Und auch auf die Eltern selbst dürfte das gemeinsame Sorgerecht eher positiv wirken. Die Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts werden schnell klar, wenn man sich eine typische Situation mit alleinigem Sorgerecht, z.B. für die Mutter, vorstellt. Die dann in vielen Fällen immer wieder auftretenden Streitereien z.B. über den Umgang mit dem Kind, die Besuchszeiten oder auch die Unterhaltsleistungen stellen für das Kind eine starke psychische Belastung dar. Zudem kann schon allein aus zeitlichen Gründen wahrscheinlich von einer zunehmenden Entfremdung gegenüber dem Elternteil ausgegangen werden, welches das Sorgerecht dann eben nicht hat. Oft bricht der Kontakt zum Kind sogar ganz ab.
Beim gemeinsamen Sorgerecht dagegen liegt eine völlig andere Situation vor. Kein Elternteil muss sich isoliert oder „verstoßen“ fühlen; beide sind in Bezug auf das Kind sozusagen gleichberechtigt. Das Kind hat zu beiden Eltern gleich viel Kontakt und hat weniger unter den elterlichen Streitigkeiten zu leiden, zu denen dann ja weniger Anlass gegeben ist. Außerdem tragen weiterhin beide Elternteile die Verantwortung für das Kind; sie haben also beide nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten dem Kind gegenüber. Überhaupt hat die Situation der (ehemaligen) Familie mit gemeinsamem Sorgerecht für das Kind natürlich viel mehr Ähnlichkeit mit der früheren, normalen Familiensituation, als die bei alleinigem Sorgerecht. Auch dies wirkt auf das Kind selbstverständlich weniger belastend.

Finanzielle Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts

Die finanziellen Vorteile des gemeinsamen Sorgerechts liegen auf der Hand. Schon alleine die Gerichtskosten z.B. wegen Anträgen auf Alleinsorge bzw. für Umgangsverfahren können ganz schön in die Höhe gehen. Und bei den Unterhaltszahlungen scheint die Zahlungsmoral beim alleinigen Sorgerecht in der Regel schlechter zu sein als beim gemeinsamen. Hinzu kommt natürlich noch die Problematik der Erwerbstätigkeit beim alleinigen Sorgerecht. Jemand, der sein Kind alleine erzieht, kann einerseits der Arbeitswelt normalerweise nur in eingeschränktem Maße zur Verfügung stehen oder muss andererseits für die Betreuung des Kindes Kosten aufwenden. In jedem Fall wird sich sein Einkommen in Grenzen halten. Auch diese Gründe sprechen also eindeutig für eine Bevorzugung des gemeinsamen Sorgerechts.

Bildquelle: Sorgerecht nach der Trennung