Frisch gebackene Eltern merken schnell, dass mit der Geburt ihres Kindes viele finanzielle Fragen auftreten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Kind auf der Lohnsteuerkarte der Eltern eingetragen werden soll. In diesem Artikel erhalten Sie eine nützliche Anleitung, mit der Sie den Eintrag möglichst unkompliziert vornehmen lassen können.

Ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, hat steuerliche Vorteile. Hierdurch reduziert sich nämlich das zu versteuernde Einkommen. Das ist insbesondere bei verheirateten Paaren von Vorteil. Diese lassen sich das Kind jeweils mit 0,5 in die Lohnsteuerkarte eintragen. Unverheiratete Paare haben ebenfalls die Möglichkeit, diese Art der Eintragung vorzunehmen. Eine positive Auswirkung auf die Lohnsteuer hat dies jedoch nicht. An sich gehört bei verheirateten Paaren ein Kind also zu jeweils 50% zu den beiden Elternteilen. Gelegentlich ist jedoch nur einer der beiden Elternteile berufstätig. In diesem Fall lohnt sich eine Eintragung mit jeweils 0,5 nicht. Vielmehr sollte das Kind dann mit 1,0 beim berufstätigen Elternteil eingetragen werden.

Lohnsteuerkarte: Tipps wie Sie ihr Kind eintragen lassen

Üblicherweise wird ein Kind von der jeweiligen Orts- beziehungsweise Stadtverwaltung automatisch in die Lohnsteuerkarte der Eltern eingetragen. In einigen Fällen müssen Sie als Eltern sich aber selbst um die Eintragung kümmern und das Finanzamt damit beauftragen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Kind dauerhaft bei jemand anderem oder im Ausland lebt. Ähnliches gilt, wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. In diesen Fällen müssen Sie die Eintragung auf Ihre Lohnsteuerkarte speziell vornehmen lassen. Hierfür müssen Sie einige Unterlagen mitbringen. Genaue Informationen über den Ablauf der Eintragung erhalten Sie auf Nachfrage auch von Ihrem zuständigen Finanzamt.

Das benötigen Sie für den Eintrag

Von Ihrer Seite her sind für die Eintragung lediglich der Personalausweis und die Lohnsteuerkarte notwendig. Über diese können Sie identifiziert und die Eintragung kann vorgenommen werden. Zusätzlich brauchen Sie jedoch einige Unterlagen von Ihrem Kind. Das gilt vor allem, wenn Ihr Kind dauerhaft bei jemand anderem oder im Ausland lebt. In diesem Fall müssen Sie beim Finanzamt eine Lebensbescheinigung Ihrs Kindes vorlegen. Ebenfalls wichtig ist es, dass Sie eine Abstammungsurkunde Ihres Kindes einreichen können. Nur dann ist es möglich, Ihnen den Freibetrag zukommen zu lassen. Hin und wieder wollen Eltern ein Kind eintragen lassen, das bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat. In diesem Fall ist das Vorlegen einer Lebensbescheinigung nicht nötig. Es werden ausschließlich Ihre Lohnsteuerkarte, Ihr Personalausweis und die Abstammungsurkunde des Kindes verlangt.

Bildquelle: Gründe um Ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen