Das Mutterschutzgesetz soll Schwangere und deren Kinder vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen. Deswegen müssen Schwangere vom Arbeitgeber unter anderem besondere Arbeitsbedingungen und Lohnfortzahlungen bekommen. Was das Mutterschutzgesetz alles abdeckt und wie es werdende Mütter in einem Angestelltenverhältnis schützt, ist Thema dieses Artikels.

Das Mutterschutzgesetz soll Schwangere vor Überforderungen am Arbeitsplatz und gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen. In diesem Gesetz sind verschiedene Rechte und Pflichten aufgeführt, die eine werdende Mutter ihrem Arbeitgeber gegenüber hat. Die Regelungen in dem Gesetz betreffen insbesondere den Lohn, die Arbeitsbedingungen und die Sicherung des Arbeitsplatzes. Es soll verhindert werden, dass eine Schwangere finanzielle oder berufliche Nachteile zu befürchten hat, wenn sie ein Kind zur Welt bringt. Das Mutterschutzgesetz gilt hierbei für alle Frauen in einem Angestelltenverhältnis, also auch für Minijobber, Auszubildende und Heimarbeiterinnen.

Mutterschutzgesetz – Pflichten der Arbeitgeber

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, ist er verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Des Weiteren muss er den Arbeitsplatz der Schwangeren so gestalten, dass diese keine Gefahren für die Gesundheit und das Wohl des Kindes zu befürchten hat. So dürfen zum Beispiel Maschinen nur noch in bestimmtem Umfang bedient werden und der Umgang mit Gefahrstoffen muss unterbleiben. Das Aufsichtsamt klärt bei Bedarf, ob der Arbeitsplatz den herrschenden Richtlinien gemäß eingerichtet wurde. Zudem dient es als Ansprechpartner für Mütter und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen.
Eine weitere Pflicht des Arbeitgebers besteht in der Einhaltung der Mutterschutzfristen. Das bedeutet, dass eine Schwangere sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen danach nicht arbeiten darf. Hierbei muss der Lohn wie gehabt fortgezahlt werden. Bei Sonderfällen wie einer Frühgeburt verlängert sich die Zeit entsprechend um die Tage, die zuvor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Während der Mutterschutzfristen sammelt eine Angestellte Urlaubsansprüche an und erhält Mutterschutzgeld beziehungsweise Mutterschutzlohn.

Rechte und Pflichten der Mütter

Eine Schwangere ist angehalten, ihren Arbeitgeber so bald wie möglich über eine vorliegende Schwangerschaft zu informieren. Das erlaubt dem Arbeitgeber, die Schwangerschaft bei der zuständigen Behörde zu melden und für die Zeit der Mutterschutzfrist vorzuplanen. Während der Schwangerschaft regelt das Mutterschutzgesetz, dass die Schwangere von bestimmten Aufgaben wie der Akkord- oder Nachtarbeit befreit sein muss. Auch für Mehrarbeit und Sonntagsschichten herrscht durch das Mutterschutzgesetz ein Beschäftigungsverbot für Schwangere. Ausnahmefälle, die im Mutterschutzgesetz nicht explizit aufgeführt sind, können durch ein ärztliches Attest zu einer Befreiung der Schwangeren führen. Wichtig ist, dass die Schwangere möglichst offen mit ihrem Arbeitgeber spricht, damit für beide Seiten früh Vorkehrungen getroffen werden können.
Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass während der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz besteht. Das bedeutet, dass sich die Schwangere, während sie schwanger ist, sowie vier Monate nach der Geburt sicher sein kann, dass ihr Arbeitsplatz für sie erhalten bleibt. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Schwangere bei schweren Verstößen auch während dieser Zeit entlassen werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die frischgebackene Mutter kein Geld mehr zum Erhalt der Familie verdienen kann. Nicht zuletzt hat eine Schwangere Ansprüche auf Lohnfortzahlungen beziehungsweise Mutterschaftsgeld und Mutterschaftslohn, die vom Arbeitgeber getragen werden müssen.

Bildquelle: Wissenswertes zum Thema Mutterschutz