Um Elterngeld bekommen zu können, muss ein so genannter Elterngeldantrag gestellt werden. In diesem werden verschiedene Informationen zum Kind, zu den Eltern und zu deren Einkommensverhältnissen gefordert. Im Folgenden bieten wir Ihnen einige Hilfestellungen beim Ausfüllen des Elterngeldantrags.

Ein Elterngeldantrag kann und sollte bereits vor der Geburt eingereicht werden. So müssen Sie sich nicht zusätzlich zu der Pflege Ihres Kindes mit Formalitäten beschäftigen. Ein Elterngeldantrag wird an die Elterngeldstelle geschickt. Dies kann entweder handschriftlich oder digital geschehen. Das Elterngeld muss dann bewilligt werden. Ist dies geschehen, erhält man das Geld ab der Geburt des Kindes. Wird der Antrag später eingereicht, kann das Geld nur bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Die Höhe des Geldes ist abhängig von der Bezugsdauer und dem Einkommen der Eltern. Erst ab einer Höhe von 250.000 Euro bei Singles und 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Paaren wird kein Elterngeld mehr gewährt.

So stellen Sie den Elterngeldantrag richtig

Zunächst werden Informationen zum Kind abgefragt. Neben dem Geburtsdatum und Geburtsort geht es hier auch um den Vor- und Nachnamen. Bei Mehrlingsgeburten muss zudem noch die Zahl der Kinder angegeben werden. Als nächstes werden persönliche Daten zum antragstellenden Elternteil einschließlich der Bankverbindung abgefragt.
Nun muss der Bezugszeitraum festgelegt werden. Das bedeutet, dass man entscheiden muss, in welcher Zeit man Elterngeld beantragen möchte. Dies ist bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats möglich. Auch der andere Elternteil kann Elterngeld beantragen. Hierfür muss er ebenfalls die gewünschten Monate angeben, in denen er für das Kind zu Hause bleiben möchte. In bestimmten Fällen kann das Elterngeld länger als 12 Monate gewährt werden. Beispielsweise, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist oder die Betreuung durch den anderen Elternteil dem Kind schaden könnte. Entsprechende Angaben müssen im Elterngeldantrag gemacht werden.
Als nächstes werden im Elterngeldantrag Informationen zum Arbeitsverhältnis beider Elternteile abgefragt. Beispielsweise, ob sie angestellt sind, selbständig arbeiten oder eine Stelle im Ausland haben. Für Selbständige gibt es einen speziellen Antrag mit Fragen zu den Einkommensverhältnissen. Im nächsten Schritt kann man sich dann entscheiden, ob man das ganze Elterngeld als einen Monatsbeitrag oder zweimal im Monat eine Rate über die Hälfte des Betrages erhalten möchte.
Nun geht es um das Thema Staatsangehörigkeit sowie den Wohnsitz. So kann der Antragssteller beispielsweise im Ausland arbeiten und in Deutschland seinen Wohnsitz haben. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Zudem muss das Kindschaftsverhältnis angegeben werden. Handelt es sich also um ein leibliches oder ein adoptiertes Kind? Zudem muss angegeben werden, ob das Kind im eigenen Haushalt lebt und dort betreut wird. Falls dies nicht der Fall ist, muss diese Situation auf einem Extrablatt ausführlich begründet werden. Als nächstes wird die Krankenversicherung der Eltern und damit die des Kindes abgefragt.
Für den Leistungsbezug ist es notwendig, zu wissen, ob Mutterschaftsgeld, ein Arbeitgeberzuschuss oder ähnliche Leistungen gezahlt werden. Als nächstes müssen dann die Einkommensverhältnisse vor der Geburt angegeben werden. Als was war der antragstellende Elternteil tätig und wie hoch war sein monatliches Einkommen? Entsprechende Lohnbescheide oder Einkommensbescheide müssen dem Elterngeldantrag beigefügt werden. Es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit eine Tätigkeit mit bestimmten Wochenstunden auszuüben. Informationen über die Art, Dauer und Vergütung einer solchen Tätigkeit müssen angegeben werden.
Sollte es einen gesetzlichen Vertreter geben, müssen Angaben zu diesem gemacht werden. Zusätzlich werden Informationen zu anderen Kindern gefordert. Dies könnte für den Geschwisterbonus relevant sein. Angegeben werden muss auch, ob das zu versteuernde Einkommen über 250.000 (bei Singles) beziehungsweise über 500.000 Euro (bei Paaren) liegt.

Bildquelle: Wie Sie einen Elterngeldantrag stellen