In diesem Jahr ändert sich an den Regelungen zum Kinderfreibetrag noch nichts. Die Beträge, die sich Eltern bei der Erstellung ihrer Lohnsteuererklärung anrechnen lassen können, bleiben also zunächst gleich. Wir haben Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Fakten zum Kinderfreibetrag und seiner Bedeutung für das Kindergeld zusammengestellt.

Der aktuelle Kinderfreibetrag in Deutschland hat eine Höhe von 7008 Euro pro Kind. Das bedeutet, dass sich das zu versteuernde Einkommen eines Erwachsenen für jedes seiner zu berücksichtigenden Kinder um 7008 Euro reduziert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass den Familien genügend Geld bleibt, um ihren Kindern Essen und Kleidung zu kaufen und ihnen eine Ausbildung zukommen zu lassen. Der Kinderfreibetrag stellt somit eine Erhöhung des Grundfreibetrags dar, der jedem Erwachsenen als Sicherung des Existenzminimums zusteht. Sollten sich die Eltern getrennt haben, steht jedem von ihnen die Hälfte des Kinderfreibetrags zu.

Änderungen beim Kinderfreibetrag erst 2014

Üblicherweise wird der Kinderfreibetrag ebenso wie der Grundfreibetrag in regelmäßigen Abständen an die wirtschaftliche Situation in Deutschland und die Entwicklung der Lebenserhaltungskosten angepasst. Denn heutzutage ist beispielsweise der Betrag, der für die Ernährung eines Kindes aufgebracht werden muss, deutlich höher als noch vor zehn Jahren. Hier unterscheiden sich jedoch die Entwicklungen beim Grund- und beim Kinderfreibetrag. So ist der Grundfreibetrag bereits jetzt zu niedrig angesetzt ist und kann die Deckung der Lebenserhaltungskosten eines Menschen nicht mehr gewährleisten. Er wurde deswegen bereits zum 1.1.2013 angehoben und erhöht sich zum 1.1.2014 noch einmal. Der Kinderfreibetrag deckt hingegen 2013 noch die zu Grunde gelegten Kosten für den Unterhalt eines Kindes ab. Eine Unterversorgung tritt erst 2014 auf, weswegen sich der Kinderfreibetrag auch erst zum 1.1.2014 erhöhen wird.

Zusammenhang zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld

Wie der Kinderfreibetrag so bringt auch das Kindergeld den Eltern steuerliche Vorteile. Allerdings können sie nur eines von beiden in Anspruch nehmen. Es ist jedoch nicht nötig, die einzelnen Beträge jeweils auszurechnen. Das übernimmt das Finanzamt und rechnet den für die Steuerpflichtigen jeweils günstigeren Betrag an. Allerdings ist es hierfür notwendig, dass diese Vorteile von den Eltern beantragt werden. Für den Kinderfreibetrag gibt es hierfür die „Anlage Kind“, die bei der Steuererklärung mit eingereicht werden muss. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt. Sind beide Anträge eingereicht, berechnet das Finanzamt die Werte von Kinderfreibetrag und Kindergeld. Liegt der Wert des Kindergeldes dann über dem des Kinderfreibetrags, so wird der Freibetrag bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt.
Wäre hingegen der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher als der Wert des Kindergeldes, so würde dieser angerechnet werden. In der Regel ist es so, dass das Kindergeld den Familien größere Vorteile bringt als der Kinderfreibetrag. Dies ändert sich bei Alleinerziehenden erst ab einem Einkommen von etwa 30.000 Euro und bei Ehepaaren ab einem Betrag von 60.000 Euro jährlich.

Bildquelle: Wichtige Fakten zum Kinderfreibetrag