Familien 2009 – Was sich für Sie ändert
Das Jahr 2009 wird ein Jahr der Veränderungen. Bereits am 1.1.09 sind Gesetzesregelungen in Kraft getreten, die für Familien wichtig sind. Diese Änderungen beziehen sich auf die Finanzen, die Gesundheit und Sonstiges. Bei uns erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuheiten.
Finanzen
Die Unterstützung für Eltern wird ausgebaut. So erhöht sich das Kindergeld um 10 Euro für die ersten beiden Kinder und um 16 Euro für alle Folgenden. Somit erhalten Eltern im Monat je nach Anzahl der Kinder 164, 170 oder 195 Euro. Zusätzlich steigt auch der Kinderfreibetrag um 216 Euro. Das bedeutet steuerliche Vorteile für alle Eltern. Und auch für das Elterngeld gibt es neue Regelungen. Bisher durften die Großeltern kein Elterngeld beantragen. Außer, wenn sie die Erziehungsberechtigten der Enkelkinder waren. Beispielsweise nach dem Tod der Eltern. Jetzt dürfen die Großeltern auch Elterngeld beantragen, wenn ihre Kinder minderjährig oder in Ausbildung sind. Die Eltern sollen hierdurch in ihrer Ausbildung unterstützt werden. Dem gegenüber steht der Unterhaltsvorschuss. Diesen können Alleinerziehende für ihre Kinder beantragen. Dieser Vorschuss wird um 8 Euro für Kinder bis zum 6. Geburtstag und um 10 Euro für Kinder bis zum 14. Geburtstag gesenkt. Eltern erhalten hier nur noch 117 beziehungsweise 158 Euro.
Eltern die Wohngeld erhalten bekommen seit Januar 2009 rund 60% mehr Geld. Dies sind 140 statt vorher 90 Euro. Dies liegt unter anderem daran, dass die Heizkosten zur Berechnung des Wohngeldes hinzugezogen werden. Unabhängig vom Einzelfall erhält jeder Wohngeldempfänger 21 Euro für sich oder 31 Euro bei zwei gemeinsam Wohnenden. Nutzen Sie eine Haushaltshilfe? Dann gelten für Sie ebenfalls neue Regelungen. Diese Haushaltshilfe können Sie ab diesem Jahr nämlich leichter von der Steuer absetzen. Die Förderung ist einheitlich auf 20% (maximal 4.000 Euro) angesetzt worden. Nicht zuletzt haben auch die Bausparprämien Einfluss auf die finanzielle Situation einer Familie. Diese müssen nämlich seit 2009 zurückgezahlt werden, wenn das angesparte Geld nicht zum Bauen oder Hauskauf/Wohnungskauf verwendet wird.
Gesundheit
Auch im Gesundheitswesen verändert sich einiges. So werden die Beiträge der Krankenkassen nicht mehr direkt an diese abgetreten. Vielmehr sammelt der Staat die Gelder in einem Fond und verteilt diese dann an die einzelnen Kassen. Hierdurch soll für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Zusätzlich wurde für die gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt. Dieser soll ebenfalls für mehr Gerechtigkeit sorgen. Schließlich haben alle Versicherten nun den gleichen Preis zu zahlen. Allerdings liegt der mit 15,5% deutlich höher als die meisten früheren Beitragssätze. Daher werden rund 90% aller Versicherten in Zukunft höhere Beiträge zahlen müssen. Um dies aufzufangen, sinkt der Beitrag der Arbeitslosenversicherung von 3,3% auf 2,8%. Doch auch für die privaten Krankenkassen gibt es Neuheiten. So müssen diese einen so genannten Basistarif einführen. Hier dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen und Anwärter auf diesen Basistarif dürfen nicht abgelehnt werden. Wer bis zum Jahr 2009 noch nicht krankenversichert war, hat nun die Pflicht, sich zu versichern.
Sonstiges
Lange wurde um die Pendlerpauschale gerungen. Kurzzeitig wurde sie abgeschafft, doch aufgrund einer Klage ist sie nun wieder gültig. Somit dürfen Arbeitnehmer für jeden Kilometer, den sie für die Arbeit zurücklegen, 30 Cent berechnen. Eine weitere wichtige Veränderung für Familien ist das Kinderförderungsgesetz. Dieses Gesetz beschäftigt sich zunächst einmal mit den nächsten vier Jahren. Bis dahin soll jedes dritte Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Pflegemutter haben. Ab dem Jahr 2013 soll dann ein gesetzlicher Anspruch auf einen solchen Platz bestehen. Dieser Anspruch gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Um dieses Gesetz verwirklichen zu können, hat der Bund 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Bildquelle: Finanzen 2009