„Herzlichen Glückwunsch. Sie sind schwanger“. Wenn diese Worte fallen, klopft das Herz jeder Frau automatisch etwas schneller. Ab jetzt wird sich viel ändern. Dazu gehören auch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Was geschieht bei der Vorsorge? Was steht eigentlich im Mutterpass? Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Schwangerschaft ist für eine Frau eine aufregende Zeit. Glück und Freude sind gepaart mit Sorge und Angst um das ungeborene Kind. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt und der Hebamme können diese Sorgen minimiert werden.

Gesetzlicher Anspruch auf Untersuchungen

Jede schwangere Frau in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schwangerschaftsvorsorge. Diese wird nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durchgeführt. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit. Das gilt auch für die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft. Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden. Das Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist, mögliche Gefahren für Mutter und Kind rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten können dadurch frühzeitig erkannt werden. Eine gute Beratung, Betreuung und Überwachung soll die Gesundheit von Mutter und Kind schützen und erhalten. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen außerdem vor, dass die Schwangere und gegebenenfalls auch ihr Partner über die Untersuchungsergebnisse aufgeklärt und hinsichtlich eventuell notwendiger oder sinnvoller Maßnahmen beraten werden.

Mutterpass

Gleich beim ersten Vorsorgetermin erhält jede Frau einen Mutterpass. Das ist ein wichtiges Dokument. Denn hier werden alle für das Kind relevanten Daten von der ersten Vorsorgeuntersuchung bis zur Geburt eingetragen. Auch die Untersuchungsbefunde des Neugeborenen und die Wochenbett-Kontrollbefunde der Mutter werden hier dokumentiert. Ebenso werden frühere Schwangerschaften und Fehlgeburten dokumentiert. Der Mutterpass ist wichtig, damit in Notfällen schnell und effektiv reagiert werden kann. Tragen Sie dieses Dokument also immer bei sich.

Was wird untersucht?

Die Vorsorgeuntersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen statt. Danach wird bis zum errechneten Geburtstermin alle zwei Wochen kontrolliert. Ist der errechnete Geburtstermin erreicht, werden die Kontrollen alle zwei Tage bis zum 10. Tag über dem Termin stattfinden. Ist das Kind dann immer noch nicht da, wird bis zum 14. Tag täglich kontrolliert. Erst dann wird die Geburt eingeleitet. Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden Blutdruck und Gewicht der Schwangeren kontrolliert. Der Urin wird analysiert und ein Tastbefund der Gebärmutter und des Muttermundes erstellt. Auch die kindlichen Herztöne werden jedes Mal überprüft. Mindestens bei jedem zweiten Termin wird außerdem ein Blutbild erstellt. Die beliebten „Babyphotos“, also die Ultraschalluntersuchungen finden nicht bei jedem Arztbesuch statt. Insgesamt sind drei Untersuchungen mit Ultraschall vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Bei Risiken oder Komplikationen kann der Arzt allerdings auch häufiger eine Ultraschalluntersuchung anordnen.

Zusätzliche Untersuchungen

Ihr Arzt wird Ihnen auch einige weitere Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Das kann zum Beispiel das Ersttrimester-Screening oder ein Glukosetest sein. Diese müssen Sie aber in den meisten Fällen selbst zahlen. Nur wenn Sie über 35 Jahre alt sind, medizinische Gründe vorliegen oder bereits ein Kind mit angeborener Krankheit haben, übernehmen die Kassen die Kosten für weitere Untersuchungen. Der Ersttrimester-Test gibt Aufschluss über ein mögliches Down-Syndrom oder einen offenen Rücken (Spina bifida). Allerdings kann dieser Test keine hundertprozentige Sicherheit geben. Oft wird der Schwangeren im sechsten Monat ein so genannter „großer Ultraschall“ angeboten. Hier wird die Struktur von Herz und Gehirn des Fötus dargestellt. Welche Maßnahmen eine Schwangere zusätzlich wahrnehmen möchte, diese Entscheidung liegt ganz allein bei ihr. Deswegen sollte man sich immer über Art und Zweck der Untersuchung genau aufklären lassen.

Bildquelle: Sicherheit für Mutter und Kind