Jede Mutter hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, sofern die Notwendigkeit vom Hausarzt bescheinigt wurde. In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass sich die Krankenkassen querstellen und den Antrag auf die Kur ablehnen. Hier sollte man aber nicht zu früh aufgeben und ruhig Einspruch einlegen, denn in der Regel wird fast jede Kur spätestens im dritten Anlauf doch noch genehmigt. Was bringt eine derartige Kur für Mütter?

Eine Mutter-Kind-Kur dient dazu, dass sowohl die Mutter als auch die Kinder sich erholen und neue Kraft für den Alltag schöpfen. Sehr häufig ist es so, dass die Mütter für ihre Kinder eine Kur beantragen, weil sie schon seit längerer Zeit schwächeln oder gar eine chronische Erkrankung haben, die therapiert werden soll. Bei dem Gespräch mit dem Arzt oder auch bei der Einrichtung, wo die Kur beantragt wird, stellt sich heraus, dass die Mütter die Kur selbst mindestens genauso nötig haben. Der Alltag mit einem oder mehreren Kindern kann sehr belastend sein, wenn die Kinder auch noch ständig krank sind. Die Mütter leiden dann selbst bereits unter körperlichen Symptomen wie ständigen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Verspannungen, Herzrasen und seelischen Problemen. In den meisten Fällen wird den Müttern dann geraten, nicht nur als Begleitperson ihrer Kinder mit zur Kur zu fahren, sondern auch für sich selbst die Kur zu beantragen. Wie nötig die Mütter die Kur tatsächlich hatten, stellt sich nicht selten erst während der Kur heraus. Bei einer Mutter Kind Kur stehen Mütter klar im Mittelpunkt. 
Am Anfang der Kur wird ein Plan erstellt, welche Anwendungen Mutter und Kind erhalten sollen. Das sind bei Kindern mit Atemwegserkrankungen zum Beispiel Atemübungen und viel Bewegung an der frischen Luft. In der Zeit, wo die Mütter ihre Anwendungen haben, werden die Kinder in altersgerechten Gruppen betreut und beschäftigt. Die Therapie der Mütter besteht in den meisten Fällen aus Bewegung, Massagen und Gesprächstherapien, wo die Mütter sich alle Sorgen von der Seele sprechen können und oft feststellen, dass es anderen ganz genauso geht. Neben den Anwendungen wird ein buntes Programm aus gemeinsamem Basteln und sportlichen Aktivitäten geboten, damit die Mütter fernab vom Alltagsstress auch wieder Lust bekommen, etwas mit ihren Kindern zu unternehmen. Die Kur besteht aber nicht nur aus Anwendungen und sonstigem Programm, die Mütter können in der Freizeit mit ihren Kindern Ausflüge unternehmen oder einfach nur die freie Zeit genießen.

Wer hat ein Anrecht darauf?  

Ein Anrecht auf eine Mutter-Kind-Kur hat eigentlich jede Mutter mit Kindern, unabhängig davon, ob sie selbst oder die Kinder eine Kur benötigen. Wenn nur die Mutter die Kur benötigt, kann sie trotzdem ihre kleinen Kinder als Begleitpersonen mitnehmen und dort während ihrer Anwendungszeiten betreuen lassen. Aber nicht nur die Mütter, auch die Väter haben natürlich ein Anrecht auf eine solche Kur. Sie wird aber, wenn überhaupt, meist nur von alleinerziehenden Vätern in Anspruch genommen.  

Wie Sie einen Kurantrag stellen

Die Kur muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Entweder lässt man sich die Antragsunterlagen direkt von der Krankenkasse zuschicken und geht mit diesen zum Hausarzt, der die Notwendigkeit einer Kur bescheinigen muss. Zusammen mit dem ärztlichen Attest werden die Antragsunterlagen dann bei der Krankenkasse eingereicht. Man kann die Kur auch über eine Einrichtung wie die AWO oder die Caritas beantragen. Diese Einrichtung verfügen sogar über eigene Kurhäuser. In der Regel ist der Antragsablauf über eine solche Einrichtung auch komplikationsloser. Abgesehen davon, dass die Mütter sich nicht um die Formalitäten kümmern müssen, wird die Kur auch öfter und schneller bewilligt als wenn man den Antrag selbst einreicht. Meist kann man in einem Zeitraum zwischen 3 und 6 Wochen mit einem Bescheid von der Krankenkasse rechnen.  

Der Kurantrag wurde abgelehnt – was nun?

Wenn man einen negativen Bescheid bekommt, die Kur also abgelehnt wurde, kann man Widerspruch einlegen. Dazu sollte man ruhig den Mut haben, denn die Praxis hat gezeigt, dass im zweiten oder dritten Anlauf die Kur doch noch bewilligt wird.

Bildquelle: Erholung für Mütter