Wie Sie die Vaterschaft anerkennen
Informationen zur Vaterschaftsanerkennung

Was Sie zur Anerkennung der Vaterschaft benötigen
„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr.“ Dieses bekannte Sprichwort ist nicht mehr ganz aktuell. Denn heutzutage kann es recht kompliziert sein, Vater zu werden. Zumindest dann, wenn ein Mann mit der Mutter seines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist. Dann ist es nötig, die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Nur dann hat der Mann offiziell die Rechten und Pflichten eines Vaters. Eine solche Vaterschaftsanerkennung ist nur mit dem Einverständnis der Mutter möglich. Allerdings kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.
Das Ziel einer Vaterschaftsanerkennung ist es, einen rechtlichen Vater für das Kind zu finden. Ein rechtlicher Vater hat ein Mitspracherecht bei Fragen der Erziehung, Schulwahl oder bei medizinischen Eingriffen. Im Gegensatz zur Vaterschaftsfeststellung ist die Vaterschaftsanerkennung freiwillig. Sie zeigt den Willen des werdenden Vaters, Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind an- und wahrzunehmen.
Wie läuft eine Vaterschaftsanerkennung ab?
Eine Vaterschaft kann sowohl vor als auch nach der Geburt anerkannt werden. Dies ist immer dann nötig, wenn die werdenden Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist auch dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein Scheidungsverfahren der Mutter läuft. Ist die Mutter hingegen anderweitig verheiratet, wird der Ehemann automatisch zum Vater des Kindes.
Eine Vaterschaftsanerkennung muss immer persönlich vorgenommen werden. Hierfür muss der werdende Vater einen Antrag stellen. Dieser ist bei einem Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar einzureichen. Dieser Antrag und die Zustimmung der Mutter müssen vorliegen. Dann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Vaterschaftsanerkennung
Die Identität des werdenden Vaters muss einwandfrei bestimmt werden können. Daher ist es wichtig, dass eine Abstammungs- oder Geburtsurkunde vorliegen. Zudem ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch notwendig. Des Weiteren müssen beide Elternteile ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Allerdings muss die Mutter zur Zustimmung nicht unbedingt anwesend sein. Diese Zustimmung muss nämlich auch in Schriftform eingereicht werden.
Für eine Vaterschaftsanerkennung gibt es keine Termine und Fristen. Sie kann jederzeit vorgenommen werden. Zum Beispiel auch dann, wenn das Kind schon größer ist. Manche Mütter finden erst dann einen neuen Partner. Auch dieser kann eine Vaterschaftsanerkennung beantragen. Allerdings nur dann, wenn nicht irgendjemand sonst als Vater anerkannt ist. Des Weiteren fallen für eine Vaterschaftsanerkennung keine Gebühren an.
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