Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erlaubt es den Eltern, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Ebenso wie das Sorgerecht bleibt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen, wenn diese sich trennen. Wichtig ist es, eine möglichst friedliche Regelung zur Aufenthaltsbestimmung zu finden. Wie das gelingen kann und was es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich hat, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht erlaubt es, die Wohnung zu bestimmen, wo das Kind wohnen und die meiste Zeit verbringen soll. Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide Elternteile. Im Falle einer Trennung ist es wichtig, sich zu einigen, wo das Kind wohnen soll. Der Schwerpunkt sollte hierbei immer sein, was das Beste für das Kind ist. Wenn das nicht geklärt werden kann, können gegebenenfalls das Jugendamt oder das Familiengericht eingeschaltet werden. Diese versuchen dann zu klären, wo das Kind am besten aufgehoben ist. In der Regel wird versucht, den Aufenthaltsort des Kindes nicht zu ändern. Nur wenn das Kindswohl hierdurch gefährdet würde, wird nach einem anderen Aufenthaltsort gesucht.

Friedliche Einigung beim Aufenthaltsbestimmungsrecht

Bei einer Trennung sind Kinder in der Regel hin und her gerissen. Sie lieben beide Elternteile und wollen auch mit beiden Zeit verbringen. Deswegen fühlen sie sich schlecht, wenn versucht wird, sie nur auf eine Seite zu ziehen. Schnell haben sie ein schlechtes Gewissen. Diese Zerrissenheit kann sogar dazu führen, dass das Kind seelisch belastet oder depressiv wird. Es sollte daher versucht werden, eine möglichst friedliche Regelung zu finden. Für das Kind ist es meist das Beste, wenn es beide Elternteile regelmäßig sehen kann. So kann es beispielsweise bei dem einen Elternteil wohnen und mit dem anderen immer wieder etwas unternehmen. Der Kontakt zu beiden Eltern ist für ein Kind sehr wichtig. Ebenso die Erfahrung, dass sich die Eltern einigen können, ohne hierbei andauernd zu streiten.

Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei Ihnen als Eltern und Sie können sich darüber selbstständig verständigen. Nur wenn Sie sich nicht einigen können, muss eine übergeordnete Instanz, wie zum Beispiel das Jugendamt oder das Familiengericht, eingeschaltet werden. Das Jugendamt versucht hierbei zu vermitteln. Es hilft Ihnen, einen Mittelweg zu finden, mit dem Sie beide einverstanden sind.
Nur wenn eine solche Einigung nicht möglich ist, wird das Familiengericht hinzugezogen. Insbesondere dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind vom eigentlichen Wohnort entführen könnte. Es hat dann die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht los zu lösen. Dann wird es nur einem Elternteil zugesprochen.
Eine Entführung des Kindes vom Wohnort hat sehr viele Nachteile. Zum einen für das Kind, das aus seiner normalen Umgebung herausgerissen wird. Zum anderen für den Vater, oder die Mutter, die das Kind entführt. Hier ist mit Zwangsgeld oder mit Zwangshaft zu rechnen. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich intensiv um eine gütliche Einigung zu bemühen. Das ist zum einen für das Kind ist das Beste, zum anderen müssen Sie hierdurch weniger Stress durchleben.

Bildquelle: Wohl Ihres Kindes muss im Mittelpunkt stehen