Organisieren Sie rechtzeitig
Ämter und Anträge stellen

Behördengänge
Die Geburtsurkunde ist das erste Dokument Ihres Kindes. Innerhalb einer Woche nach der Geburt müssen Sie diese in Händen halten. Nicht zuletzt, weil mit dieser auch die Namensgebung erfolgt. Die Geburtsurkunde beantragen Sie in Ihrem zuständigen Standesamt. Oft haben die Kliniken schon eigene Standesämter. Das erspart Ihnen viele Wege.
Sie können die Geburtsurkunde dann direkt im Krankenhaus beantragen. Wenn Sie einige Tage dort bleiben, können Sie die Urkunde auch direkt dort abholen. Ansonsten bekommen Sie diese in Ihrem Standesamt. Um eine Geburtsurkunde zu beantragen brauchen Sie die Geburtsbescheinigung der Klinik, den Personalausweis und eine Heiratsurkunde. Nicht verheiratete Paare benötigen den Personalausweis, die Geburtsurkunde der Mutter und eventuell eine Vaterschaftsanerkennung.
Elterngeldbeantragung
Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie. Das Elterngeld muss spätestens drei Monate nach der Geburt beantragt sein. Länger wird es nicht rückwirkend gezahlt. Um das Elterngeld zu beantragen benötigen Sie verschiedene Dokumente. Hierzu zählen die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original, ein von beiden Eltern unterschriebener Antrag, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über seine Zuzahlungen zum Mutterschaftsgeld sowie eine Einkommenserklärung oder Lohn- beziehungsweise Gehaltsnachweise.
Kindergeld beantragen
Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse des für Sie zuständigen Arbeitsamtes. Dies muss spätestens zu Beginn des vierten Lebensjahres Ihres Kindes erledigt sein. Um das Kindergeld zu beantragen benötigen Sie einen Antragsvordruck sowie die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original. Den Vordruck erhalten Sie bei den Familienkassen selbst oder im Internet.
Anmeldung bei der Krankenkasse
Um Ihr Baby krankenzuversichern müssen Sie es bei der Krankenkasse anmelden. Und zwar bei der des berufstätigen Elternteils oder des Hauptverdieners. In der Regel eignet sich hierfür eine Familienversicherung. Ihr Kind sollte so schnell wie möglich nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Denn es kann immer etwas passieren. Da ist es wichtig, abgesichert zu sein. Nach der Geburt sollten Sie Ihre Krankenkasse telefonisch informieren. Diese schickt Ihnen dann einen Antrag zu. Entweder für eine eigene Versicherung oder eine Erweiterung der Familienversicherung. Hierfür benötigt die Kasse die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Nach etwa zwei Wochen erhält Ihr Kind seine eigene Chipkarte.
Formalitäten beim Einwohnermeldeamt erledigen
Hier melden Sie Ihr Kind an und erhalten einen Nachweis auf der Lohnsteuerkarte. Dies erledigen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Auch dies sollte so schnell wie möglich nach der Geburt Ihres Kindes geschehen. Für diese Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Pass, Ihre Lohnsteuerkarte und bei einer Änderung der Steuerklasse auch die Ihres Ehepartners sowie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Dies ist auch die Gelegenheit, einen Kinderreisepass zu beantragen. Hierfür benötigen Sie ein Lichtbild nach den Anforderungen der neuen Bundesdruckerei. Am besten gehen Sie hierfür zum Fotografen. Bei nur einem Erziehungsberechtigten benötigen Sie zusätzlich einen Sorgerechtsnachweis.
Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen
Die Elternzeit wird direkt beim Arbeitgeber beantragt. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit muss der Antrag vorliegen. Der Antrag kann formlos geschehen, muss aber schriftlich sein. Darin muss die Dauer der Elternzeit angegeben sein. Je nach Wunsch können Sie mit Ihrem Arbeitgeber unterschiedliche Rahmenbedingungen ausmachen. Die Vaterschaft
Vaterschaft anerkennen lassen
Die Vaterschaft können Sie beim Standesamt oder Jugendamt anerkennen lassen. Dies ist sowohl vor als auch nach der Geburt möglich. Hierfür ist allerdings die Zustimmung der Mutter nötig. Heimlich erstellte Vaterschaftstests werden von niemandem anerkannt. Hierfür benötigen Sie Ihren Ausweis, die Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Elternteile und gegebenenfalls die Geburtsurkunde des Kindes.
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