Um werdende Mütter am Arbeitsplatz zu schützen, gibt es das Mutterschutzgesetz. Dieses ist mit sogenannten Mutterschutzfristen verbunden. Diese regeln, in welcher Zeit eine schwangere Frau nicht arbeiten muss beziehungsweise darf. Was Mutterschutz im Einzelnen ist und worauf es bei den Mutterschutzfristen zu achten gilt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Das Mutterschutzgesetz soll werdende Mütter am Arbeitsplatz vor Überforderung und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen. Dieser Schutz gilt somit auch für das Kind in ihrem Bauch. Das Mutterschutzgesetz bezieht sich hierbei nicht nur auf Mütter in einem festen Arbeitsverhältnis. Auch Hausangestellte, weibliche Auszubildende und geringfügig beschäftigte Frauen haben Recht auf Mutterschutz, wenn sie schwanger werden. Damit der Mutterschutz greifen kann, sollte der Arbeitgeber möglichst früh von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden.
Dieser hat dann die Pflicht, die Schwangerschaft bei der Aufsichtsbehörde zu melden. Nun ist dafür gesorgt, dass die Schwangere ihren Arbeitsplatz nicht verlieren kann und dass auch der Arbeitsplatz in Bezug auf die Schwangerschaft gesichert wird. Das heißt Maschinen, Werkzeuge und andere Arbeitsutensilien dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn keine Gefährdung für die Schwangere besteht. Ob dies der Fall ist oder ob der Arbeitsplatz gegebenenfalls Schwangeren gerecht werden muss, wird im Normalfall durch die Aufsichtsbehörde geklärt.

Mutterschutzgesetz – Mutterschutzfristen 

Es gibt sogenannte Mutterschutzfristen, die gelegentlich auch Beschäftigungsverbote genannt werden. Diese betreffen die Zeit der letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten kann sich die Zeit, in der die Mutterschutzfristen gelten, verschieben.
Die Mutterschutzfristen besagen, dass in der genannten Zeit eine Frau nicht arbeiten muss, beziehungsweise darf. Es gilt dafür zu sorgen, dass ihre Gesundheit und die des Kindes nicht gefährdet werden. Deswegen soll sie sich in dieser Zeit ganz auf die Geburt vorbereiten und sich im Anschluss um das Kind kümmern können.
Zusätzlich zu diesen Schutzfristen gibt es weitere Beschäftigungsverbote. So darf eine Schwangere schon außerhalb der Mutterschutzfristen keine Akkordarbeit leisten, mehr, sonntags oder nachts arbeiten müssen und auch Fließbandarbeit ist verboten. Gelegentlich werden Mutterschutzfristen auch aufgrund eines ärztlichen Attestes ausgesprochen.
Der Arbeitsplatz der Frau muss auch während der Mutterschutzfristen erhalten bleiben. Zusätzlich bekommt die Frau finanzielle Unterstützung, damit sie keine Nachteile aus der Schwangerschaft zieht. Die sind beispielsweise das Mutterschutzgeld und das Arbeitsentgeld bei Beschäftigungsverbot.
Des Weiteren hat eine Frau auch während der Zeit der Mutterschutzfristen Urlaubsanspruch. Die Streichung des Urlaubs aufgrund von Mutterschutzfristen ist nicht zulässig. Zudem besteht bis zu vier Monate nach der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz. Im Normalfall kann die Frau also während der gesamten Zeit der Schwangerschaft und in der Zeit danach fest darauf vertrauen, dass ihr Arbeitsplatz sicher ist.

Bildquelle: Informationen zum Mutterschutzgesetz