Kopfläuse. Ungebetene Besucher, die es sich gerne auf Kinderköpfen bequem machen. Häufig bricht dann Panik aus. Der gesamte Haushalt wird auf den Kopf gestellt. Bettwäsche, Teppiche und Kuscheltiere müssen sich einer strengen Großreinigung unterziehen. Kopfläuse haben aber nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Warum Kopfläuse gerne Kinderköpfe befallen. Was Eltern am besten dagegen tun können. Und wieso Kopfläuse meldepflichtig sind.

„Lausbube“, „Lausige Zeiten“, „Mich laust der Affe“. Es gibt viele Redewendungen in der deutschen Sprache, die zeigen: Läuse begleiten den Menschen schon seit Urzeiten. Die Häufigkeit des Befalls hat allerdings in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das zeigt schon die steigende Nachfrage an Läusemitteln. Ungefähr drei Prozent der Bevölkerung in unseren Breiten sind mit Läusen infiziert. Besonders Kinder sind häufig betroffen, denn die Ausbreitung wird dort besonders begünstigt, wo viele Personen auf engem Raum zusammen sind. Kindergarten, Schule, Sportverein, ideale Brutstätten für Läuse.

Was genau sind eigentlich Kopfläuse?

Kopfläuse sind auf den Menschen spezialisierte Parasiten. Sie leben fast ausschließlich im Bereich des Kopfhaares und erreichen eine Größe bis zu drei mm. Ernähren tun sich Läuse von menschlichem Blut. Mit ihrem Stechrüssel saugen sie alle zwei bis drei Stunden Blut. Dabei gelangt ein Speicheldrüsensekret in die Wunde. Der Stich selber tut nicht weh, aber das Sekret verursacht einen starken Juckreiz. Entgegen vieler Meinungen können Läuse nicht springen. Die flügellosen Insekten halten sich mit drei Paar kräftigen Klammerbeinen an den Haaren fest. Dabei können sie relativ schnell laufen. Die Kopfläuse springen also nicht von Kopf zu Kopf sondern „laufen quasi über“. Zur Beruhigung aller Eltern: Als Überträger von Krankheiten spielen Läuse in unseren Regionen keine Rolle.

Wie erkennt man Läuse?

Kopfläuse bleiben oft wochenlang unentdeckt. Den Befall merken Eltern häufig erst dann, wenn die Kinder sich ständig am Kopf jucken und kratzen, vor allem hinter den Ohren und im Bereich des Nackens. Mit bloßem Auge sind Kopfläuse nur selten zu sehen, da sie sich gut in den Haaren verstecken. Leichter lassen sich ihre Eier finden, die so genannten Nissen. Sie sind ein mm groß und sehen wie eine Schuppe aus. Nissen lassen sich nicht durch normales Kämmen vom Haar abstreifen.  

Mein Kind hat Läuse. Und jetzt?

Stellen Eltern Kopfläuse bei ihrem Kind fest, sollte die Behandlung umgehend beginnen. Hierfür gibt es heutzutage effektive und verträgliche Läusemittel aus der Apotheke. Bewährt haben sich Produkte mit den Wirkstoffen Permethrin, Pyrethrumextrakt oder Allethrin. Bei Kindern bis 12 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung (Kosten = rund 20 Euro). Die an sich rezeptfreien Mittel müssen dann aber vom Arzt verordnet sein. Durch die Behandlung werden alle lebenden Läuse vernichtet. Um sicherzustellen, dass auch alle Nissen abgetötet werden, muss nach neun Tagen eine Zweitbehandlung erfolgen. So wird der Vermehrungszyklus unterbrochen. Mit einem Nissenkamm aus der Apotheke werden die verbleibenden Nissen entfernt. Häufig stellen Mütter bei einem Kopflausbefall ihrer Kinder den gesamten Hauthalt auf den Kopf. Wollmützen ins Tiefkühlfach, Bettwäsche bei 60 Grad waschen, Reinigen von Textilien, Polstern und Kuscheltieren. Das kann sinnvoll sein, muss aber nicht übertrieben werden.  Denn Kopfläuse und ihre Larven brauchen das Blut und die körperliche Wärme des Menschen, um überleben zu können.

Meldepflicht

Eltern sind dazu verpflichtet, der Schule oder dem Kindergarten den Kopflausbefall zu melden. Da sich Kopfläuse innerhalb einer Gemeinschaftseinrichtung sehr schnell verbreiten, müssen die Eltern der anderen Kinder schnell informiert werden. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetztes dürfen die Betroffenen erst wieder in die Einrichtung zurück, wenn eine Weiterverbreitung der Läuse durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Das Robert Koch Institut (zuständig für Fragen des Infektionsschutzes) empfiehlt eine Wiederzulassung bereits nach der ersten Behandlung mit einem Medikament gegen Kopfläuse. Das Kind kann also am nächsten Tag wieder in die Schule oder den Kindergarten gehen. Allerdings müssen Eltern der Einrichtung schriftlich die Durchführung der Behandlung bestätigen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.