Die Namensgebung ist ein großes Recht. Sie ist aber auch eine großer Verantwortung. Ihr Kind wird den Namen, den Sie auswählen, ein Leben lang tragen. Die Auswahl des Babynamen sollte daher gründlich erfolgen. Immerhin sind viele Faktoren wie Wohlklang, Popularität und Länge zu beachten. Es gibt auch Namen, die Sie Ihrem Kind nicht geben dürfen. Hier erfahren Sie alles zur Namensgebung.

Eltern stehen bei der Namensgebung schnell vor der Qual der Wahl. Denn der Name soll ja nicht nur schön klingen. Er soll zum Familiennamen passen und möglichst allen gefallen. Außerdem soll eine Mischung aus Popularität und Individualität gefunden werden. Eine schwierige Gratwanderung. Diese Herausforderung kann Ihnen niemand abnehmen. Es gibt aber Orientierungspunkte bei der Namensgebung.  
So sollte der Vorname unbedingt zum Nachnamen passen. Zu kurzen Nachnamen passen längere Vornamen und umgekehrt. Zudem sollte der Vorname harmonisch klingen. Weiche Konsonanten (l, m…) und viele Vokale (vor allem a und i) sind derzeit sehr beliebt. Am besten sprechen Sie Ihre Wunschnamen mehrmals laut aus. So hören sie direkt, ob sie harmonieren. Am besten auch mit den Namen der Geschwister und enger Verwandter. Überlegen Sie auch, welche Kosenamen sich aus dem Namen ableiten lassen.  
Viele Eltern lassen sich bei der Namensgebung inspirieren. Beispielsweise von den Namen der Großeltern oder berühmter Persönlichkeiten. Auch biblische Namen sind wieder im Trend. Teilweise findet eine Rückbesinnung auf die deutsche Namenstradition statt. Doch auch die anglikanischen Namen erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit.  

Lassen Sie sich für die Namensgebung Zeit

Erstellen Sie eine Liste mit ihren Wunschnamen. Lassen Sie diese Liste einige Zeit liegen. Sie werden feststellen, dass mehrere Namen ihnen nicht mehr gefallen werden. Versuchen Sie auch einen möglichst zeitlosen Namen zu finden. Des Weiteren sollten Sie sich an den Listen der beliebtesten Namen orientieren. So können sie sicherstellen, dass Ihr Kind einen Namen bekommt, der nicht zu weit verbreitet und nicht zu individuell ist.  

So dürfen Sie Ihr Kind nicht nennen

Es gibt Regeln bei der Namensgebung. So sind Familiennamen als Vornamen nicht erlaubt. Auch Markennamen und Ortsnamen sind verboten. Allerdings gibt es zu dieser Regel bereits Ausnahmen (einige Kinder wurden Persil oder Sunil genannt). Des Weiteren sind Kurzformen als Vornamen erlaubt, Kosenamen hingegen nicht. Tina ist als Kurzform von Katharina erlaubt. Trinchen als Koseform hingegen nicht. Außerdem ist die Anzahl an Vornamen auf fünf begrenzt.  
Nicht selten landen Streitfälle zur Namensgebung vor Gericht. Oberste Richtlinie für dessen Entscheidungen ist das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Dieses darf nicht verletzt werden. So sind lächerliche oder beleidigende Vornamen verboten. Auch Babynamen mit negativer Assoziation wie Kain oder Judas sind nicht erlaubt. Ein weiteres Kriterium ist das Geschlecht des Kindes. Dieses muss aus dem Vornamen klar ersichtlich werden. Ansonsten benötigt das Kind einen zweiten Namen. Der Name „Kim“ ist für beide Geschlechter möglich. Der Name „Maria“ darf in Deutschland für Jungen nur als Zweitname verwendet werden. Die Schreibweise eines Namens orientiert sich an der deutschen Sprache. Ein fremdländischer Name muss mit den entsprechenden Akzenten und Sonderzeichen versehen werden.  
Prinzipiell dürfen alle Namen verwendet werden, die in einem bekannten Kulturkreis gängig sind. Die anderen Richtlinien dürfen dabei aber nicht verletzt werden. So wird ein Kind in Deutschland wohl kaum Mississippi genannt werden. Dabei ist dies ein ganz gängiger Name in den USA.  

Der beste Zeitpunkt für die Namensgebung

Einige Eltern entscheiden sich bereits in der Schwangerschaft für einen Babynamen. Andere wollen damit bis nach der Geburt warten. Allerdings ist dies mit gewissen Risiken verbunden. Viele Frauen sind nach der Geburt zu erschöpft, um sich mit der Namensgebung zu beschäftigen. Leicht wählen sie dann einen Namen, der ihnen später nicht mehr gefällt. Wer bis nach der Geburt warten möchte, sollte sich schon einmal drei bis vier Favoriten ausgesucht haben. Eine Woche nach der Geburt muss der Name des Kindes unwiderruflich feststehen.

Bildquelle: Baby-Vornamen finden