Schutz für werdende Mütter am Arbeitsplatz
Mutterschutzfristen stehen Ihnen gesetzlich zu

Informationen zum Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz soll werdende Mütter am Arbeitsplatz vor Überforderung und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen. Dieser Schutz gilt somit auch für das Kind in ihrem Bauch. Das Mutterschutzgesetz bezieht sich hierbei nicht nur auf Mütter in einem festen Arbeitsverhältnis. Auch Hausangestellte, weibliche Auszubildende und geringfügig beschäftigte Frauen haben Recht auf Mutterschutz, wenn sie schwanger werden. Damit der Mutterschutz greifen kann, sollte der Arbeitgeber möglichst früh von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden.
Dieser hat dann die Pflicht, die Schwangerschaft bei der Aufsichtsbehörde zu melden. Nun ist dafür gesorgt, dass die Schwangere ihren Arbeitsplatz nicht verlieren kann und dass auch der Arbeitsplatz in Bezug auf die Schwangerschaft gesichert wird. Das heißt Maschinen, Werkzeuge und andere Arbeitsutensilien dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn keine Gefährdung für die Schwangere besteht. Ob dies der Fall ist oder ob der Arbeitsplatz gegebenenfalls Schwangeren gerecht werden muss, wird im Normalfall durch die Aufsichtsbehörde geklärt.
Mutterschutzgesetz - Mutterschutzfristen
Es gibt sogenannte Mutterschutzfristen, die gelegentlich auch Beschäftigungsverbote genannt werden. Diese betreffen die Zeit der letzten sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten kann sich die Zeit, in der die Mutterschutzfristen gelten, verschieben.
Die Mutterschutzfristen besagen, dass in der genannten Zeit eine Frau nicht arbeiten muss, beziehungsweise darf. Es gilt dafür zu sorgen, dass ihre Gesundheit und die des Kindes nicht gefährdet werden. Deswegen soll sie sich in dieser Zeit ganz auf die Geburt vorbereiten und sich im Anschluss um das Kind kümmern können.
Zusätzlich zu diesen Schutzfristen gibt es weitere Beschäftigungsverbote. So darf eine Schwangere schon außerhalb der Mutterschutzfristen keine Akkordarbeit leisten, mehr, sonntags oder nachts arbeiten müssen und auch Fließbandarbeit ist verboten. Gelegentlich werden Mutterschutzfristen auch aufgrund eines ärztlichen Attestes ausgesprochen.
Der Arbeitsplatz der Frau muss auch während der Mutterschutzfristen erhalten bleiben. Zusätzlich bekommt die Frau finanzielle Unterstützung, damit sie keine Nachteile aus der Schwangerschaft zieht. Die sind beispielsweise das Mutterschutzgeld und das Arbeitsentgeld bei Beschäftigungsverbot.
Des Weiteren hat eine Frau auch während der Zeit der Mutterschutzfristen Urlaubsanspruch. Die Streichung des Urlaubs aufgrund von Mutterschutzfristen ist nicht zulässig. Zudem besteht bis zu vier Monate nach der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz. Im Normalfall kann die Frau also während der gesamten Zeit der Schwangerschaft und in der Zeit danach fest darauf vertrauen, dass ihr Arbeitsplatz sicher ist.
Wie Sie die Vaterschaft anerkennen: Informationen zur Vaterschaftsanerkennung
Eine Frau wird bei der Geburt ihres Kindes offiziell zur Mutter. Für einen Vater gilt das nur, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Frau verheiratet ist. Ansonsten muss er sich die Vaterschaft ane[mehr]
Ehegattenunterhalt: Informationen zum Unterhalt nach Scheidung
Beim Thema Unterhalt nach Scheidung spielt die Schuldfrage keine Rolle mehr. Der Richter bewertet nur, ob jemand aus bestimmten Gründen für seinen Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen kann. Dies sin[mehr]
Hören Sie auf Ihren Körper: Schwanger in die Sauna
Prinzipiell spricht nichts gegen einen Saunabesuch in der Schwangerschaft. Wichtig ist, dass Sie sich des Sinns und der Risiken des Saunierens bewusst sind. Ihr Körper wird entspannt und auf die Gebur[mehr]
Arbeitsplatzschutz für werdende Mütter: Mutterschutz und Mutterschutzzeit
Werdende Mütter genießen besondere Rechte am Arbeitsplatz. Denn besonders in den letzten Wochen vor der Geburt sollten Mütter sich nicht zu sehr...[mehr]
Gesunde Ernährung in der Schwangerschaft: Ernährungstipps für werdende Mütter
Während der Schwangerschaft kann sich eine Frau im Großen und Ganzen so ernähren, wie sie es immer tut. Nur wenige Besonderheiten sind zu beachten,...[mehr]
Klären Sie die Ursachen ab: Blutungen in der Schwangerschaft
Blutungen in der Schwangerschaft kommen häufig vor. Nicht immer steckt ein ernsthaftes Problem dahinter – doch die Ursache sollte stets abgeklärt...[mehr]
Meiden Sie Langstreckenflüge: Fliegen in der Schwangerschaft
Dürfen schwangere Frauen fliegen? Diese Frage stellt sich wohl jede schwangere Frau, wenn eine Reise mit dem Flugzeug ansteht. Ist es für das...[mehr]
Stillen ist wieder beliebt: Stillberatung und Stillgruppen
Für Frauen, die ein Kind erwarten, stellt sich bereits in der Schwangerschaft die Frage, ob sie ihr Kind stillen oder zu industriell hergestellter...[mehr]
Vaginaler Ausfluss ist normal: Ausfluss in der Schwangerschaft
Der Körper der Frau verändert sich während der Schwangerschaft ständig. Ein vermehrter vaginaler Ausfluss in der Schwangerschaft gehört zu den...[mehr]
Urlaub mit Babybauch: Reisen in der Schwangerschaft
Reisen in der Schwangerschaft? Viele Frauen machen sich dabei Sorgen um ihr Ungeborenes. Beachtet man einige Dinge bei der Urlaubsplanung, kann die...[mehr]
- Ihr Kind begreift die Welt: Rund um Ergotherapie
- Pro und Contra: Langzeitstillen
- Hilfe, mein Kind fremdelt: Fremdeln – natürliche Kindersicherung
- Ultraschall - Kontakt zum Baby: Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
- So kochen Sie den Brei selbst : Babybrei einführen
- Kinderbettwäsche: So schläft Ihr Kind am besten
- Süßes nicht verteufeln sondern begrenzen: Kinder lieben Süßigkeiten
- Informationen für angehende Pflegeeltern: Pflegekind - Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen
- Belastungsprobe für Eltern und Kind: Dreimonatskoliken bei Säuglingen
- Wie Sie ein Kind adoptieren können: Adoption in Deutschland
