Sie kennen es bestimmt nur zu gut selbst, manchmal laufen die Dinge nicht wie geplant und alles geht schief. Sie als Eltern sind überfordert und wissen nicht bei wem Sie sich Hilfe holen sollen. Bei uns bekommen Sie Informationen ob Ihnen u.a. bei einer Erkrankung Ihres Kindes eine Kinderkrankenpflege zusteht.

Natürlich werden Sie bei einer langwierigen Erkrankung Ihres Kindes erst einmal versuchen die Situation mithilfe von der Familie und Freunden zu meistern. Doch viele alleinerziehende Mütter und Väter sind nicht in solch einer guten Situation und müssen dann Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, bekommen Sie auch Hilfe zur Verfügung gestellt. Entweder haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt oder Sie bekommen Hilfe, wenn Sie ein Kind häuslich pflegen müssen.
Was aber wenn Sie als Eltern oder Elternteil die Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes einfach nicht erfüllen können. Dann sprechen Sie am besten mit Ihrem Kinderarzt. Bei Bedarf verschreibt er Ihnen eine häusliche Kinderkrankenpflege. In der Regel werden die Kosten für die häusliche Kinderkrankenpflege von der Krankenkasse getragen.

Kostenübernahme einer Kinderkrankenpflege

Allerdings ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Kosten werden übernommen, wenn die häusliche Kinderkrankenpflege einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen kann. Wenn das Kind nicht in einem Krankenhaus aufgenommen werden kann, weil kein Bett frei ist, oder die Trennung von den Eltern nicht zumutbar für das Kind ist werden die Kosten ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.
Falls Sie wegen einer Schwangerschaft oder der Geburt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt gut weiterzuführen, oder Sie aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden Ihr Kind nicht ordentlich versorgt ist steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Dies ist auch der Fall, wenn Sie eine Kur besuchen  oder Sie ins Krankenhaus kommen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Sie müssen ein Kind versorgen das behindert und Pflege benötigt. Oder wenn Sie ein Kind unter 12 Jahren bei Ihnen im Haushalt lebt, das Sie versorgen müssen.
  • Wenn keine andere Person Ihren Haushalt führen und Ihre Kinder versorgen kann.
  • Punkt zwei können Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen, auch wenn Sie kein krankes Kind versorgen müssen.

Wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffen Ihren Haushalt und Ihr Kind ordentlich zu versorgen wenden Sie sich an das Jugendamt vor Ort.
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten Sie das Jugendamt um Unterstützung. Wenn sie berufstätig sind und Sie keine Urlaubstage oder Freistellungstage mehr haben steht Ihnen diese Hilfe zu.Das Jugendamt wird Ihnen vorübergehende Hilfe geben und Ihnen beratend zur Seite stehen. Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, wird das Jugendamt in einzelnen Fällen die Kosten für die Kinderkrankenpflege übernehmen.
Scheuen Sie sich nicht das Jugendamt zu kontaktieren und um Hilfe zu bitten. Die zuständigen Mitarbeiter werden Sie über alle Möglichkeiten informieren. Nehmen Sie die Hilfe an, und nach einiger Zeit können Sie wieder gesund  für Ihr Kind sorgen.

Bildquelle: Kinderkrankenpflege beantragen