Allen Eltern steht eine Elternzeit von insgesamt 3 Jahren zu. Diese kann relativ frei aufgeteilt werden. Wenn man sich zunächst für 2 Jahre Elternzeit entscheidet, muss man diese anschließend verlängern. Wie Sie Ihre Elternzeit verlängern können und welche Formalitäten Sie hierbei zu beachten haben, erfahren Sie hier.

Die Elternzeit beträgt 3 Jahre und kann frei unter den Elternteilen aufgeteilt werden. Sie ist gesetzlich geregelt und muss dem Arbeitgeber daher nur mitgeteilt werden. Eine Möglichkeit zur Ablehnung der Elternzeit hat er nicht. Die Elternteile können sich entscheiden, wer bei dem Kind bleibt. Allerdings können Sie nicht beide gleichzeitig in Elternzeit gehen. Um in den ersten Wochen gemeinsam für das Kind da sein zu können, kann der Vater bereits mit der Elternzeit beginnen, während die Mutter noch im Mutterschutz ist. Die ersten beiden Jahre der Elternzeit müssen direkt nach der Geburt genommen werden. Das dritte kann bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes aufgehoben werden. Wenn individuelle Wünsche bezüglich der Elternzeit vorliegen, sollten diese immer genau mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Elternzeit verlängern

Viele Eltern entscheiden sich zunächst dafür, 2 Jahre der Elternzeit zu beantragen. So können sie sich verschiedene Optionen für das dritte Jahr aufheben. Im Anschluss an diese 2 Jahre muss, wenn das gewünscht wird, die Elternzeit verlängert werden. Auch hier genügt eine einfache Mitteilung beim Arbeitgeber. Diese muss jedoch mindestens 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre erfolgen. Wenn Sie jedoch nur ein Jahr beantragt haben, kann es schwierig werden, die Elternzeit verlängern zu lassen. Dann hat Ihr Arbeitgeber nämlich das Recht, Ihre Stelle anderweitig zu vergeben. Wenn keine Einigung möglich ist, ist eine Teilzeitstelle häufig ein guter Kompromiss.
Außerdem sollten Sie vorsichtig sein, Ihren Arbeitsplatz während der Elternzeit zu wechseln. Die Vereinbarungen mit dem alten Arbeitgeber gelten nämlich nicht automatisch für den neuen. Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, dass Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen. In diesem Fall haben Sie wiederum einen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Dies gilt jedoch nicht für Mehrlingsgeburten. Die Elternzeit wird nämlich pro Geburt und nicht pro Kind vergeben. Auch im Falle einer Überschneidung empfiehlt es sich, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, dass sich die Elternzeit verlängert.

Planen Sie die Elternzeit genau 

Damit keine Probleme beim Elternzeit verlängern auftreten, ist es empfehlenswert, die Zeit nach der Geburt genau zu planen. Welcher Elternteil bleibt wie lange beim Kind? Will man sich um eine Teilzeitstelle bemühen? Soll das Kind irgendwann in den Kindergarten gehen? All diese Dinge sind zu klären, bevor man die Elternzeit beantragt. Im Anschluss an die ersten beiden Jahre muss man sich dann überlegen, ob man die Elternzeit verlängern lassen möchte.
Denn es ist durchaus möglich, dass Ihr Kind mal eine schwierige Phase hat, in der es Ihre Nähe besonders braucht. Dann ist es gut, wenn Sie sich noch ein Jahr der Elternzeit aufgehoben haben. Die Elternzeit verlangt also, die ersten 3 Jahre nach der Geburt genau zu planen. Ausgiebige Gespräche mit dem Partner und dem Arbeitgeber sind hierbei extrem wichtig.

Bildquelle: Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind