Viele Paare wünschen sich so sehr ein Baby doch leider gibt es Paare die auf einem natürlichen Weg kein Kind bekommen können. Nicht für jedes Paar kommt eine Adoption infrage, also bleibt nur noch der Weg der künstlichen Befruchtung. Wir haben für Sie zum Thema künstliche Befruchtung wesentliche Informationen bezüglich der Kosten und Befruchtungsmöglichkeiten zusammengefasst.

Die Kosten müssen von Ihnen als Paar im Großen und Ganzen selbst getragen werden. Die Krankenkasse zahlt lediglich einen Teil der Behandlung. Weiter beteiligt sich die Krankenkasse auch nur bis zu drei Versuchen. Danach muss das Paar die Kosten selbst tragen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kosten vom Finanzamt steuerlich anerkannt werden. Allerdings müssen für diesen Fall einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Künstliche Befruchtung – Finanzielle und steuerliche Aspekte

Viele Paare fragen sich natürlich, ob eine künstliche Befruchtung auch möglich ist, wenn das Paar nicht verheiratet, ist, sondern in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Auch die Frage nach dem Alter beschäftigt Paare immer wieder. Paare die eine künstliche Befruchtung durchführen wollen, müssen verheiratet sein. Die Krankenkasse beteiligt sich nur an den Kosten, wenn das Paar verheiratet ist.
Wenn sich ein Ehepaar für den Weg der künstlichen Befruchtung entscheidet, müssen beide ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben. Weiter sollte die Frau das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. Beim Ehemann ist das 50. Lebensjahr die Grenze.
Ehepaare können die Kosten teilweise bis zur Hälfte oder ganz in der Steuererklärung angeben. Dieser Punkt fällt unter „außergewöhnliche Belastungen“ und können wie andere Kosten für Krankheit angegeben werden. Die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten sein und das Einkommen spielt eine Rolle.

  • Wenn ein Paar eine künstliche Befruchtung durchführen möchte, muss das Paar verheiratet sein.
  • Die Frau sollte nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.
  • Die Krankenkasse beteiligt sich bis zum 3. Versuch an den Kosten der künstlichen Befruchtung.
  • Wenn die Umstände stimmen, können die Kosten der künstlichen Befruchtung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Zwei Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung

Die Methode Insemination ist die häufigste Methode der künstlichen Befruchtung. Sie wird in der Regel dann angewendet, wenn der männliche Samen eher geringfügig fruchtbar ist.
Wenn die Insemination angewendet wird, wird der Samen des Mannes mithilfe eines Katheters in die Gebärmutter eingeführt. Dieser Vorgang wird während des Eisprungs durchgeführt. Der Frauenarzt kann diesen Zeitpunkt berechnen, in der dann die Methode der künstlichen Befruchtung vorgenommen wird.
Bei der Methode In-Vitro-Fertilisation (IVF) der künstlichen Befruchtung findet die Befruchtung nicht im Körper der Frau, sondern in einem Glas statt. Der entstandene Embryo wird dann später in die Gebärmutter der Frau eingesetzt, wo er dann auf natürlichem Wege weiter wachsen kann. Die Frau wird zuerst auf Erbkrankheiten untersucht. Nun wird sie mit Hormonen behandelt, damit die Eizellenproduktion gebremst wird.
Die Eizellenreifung wird mit einer Hormonbehandlung stimuliert und anschließend wird die Ovulation ausgelöst. Sobald die Hormonbehandlung der Frau abgeschlossen ist, werden die Eizellen der Frau und der Samen des Mannes in einem Gefäß zusammengebracht. Die künstliche Befruchtung hat dann stattgefunden. Wenn der Samen die Eizellen befruchtet wird ein Embryo entstehen, der dann in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird.

Bildquelle: Künstliche Befruchtung – Finanzielle und steuerliche Aspekte