Informationen rund um das Kindergeld
Geld für Kinder

Kindergeld für Familien
Beim Kindergeld handelt es sich um eine Zahlung des Staates an die Eltern oder eventuell auch andere Erziehungsberechtigte, deren Höhe im Wesentlichen von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Für die Zahlung von Kindergeld, das es auch in einer Reihe anderer Länder gibt und das in Deutschland bereits vor vielen Jahrzehnten eingeführt wurde, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem muss ein schriftlicher Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kindergeld stehen im Bundeskindergeldgesetz und im Einkommensteuergesetz. Die zuständige Einrichtung für die Zahlung ist in der Regel die Familienkasse.
Wann wird Kindergeld gezahlt?
Im Normalfall wird für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld gezahlt; in manchen Fällen aber auch länger. Hat das Kind darüber hinaus keinen Ausbildungsplatz oder keinen Abschluss, kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden; hat das Kind hingegen keinen Arbeitsplatz, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Auch bei Verrichtung eines freiwilligen Dienstes wird gezahlt; nicht aber bei Wehr- oder Zivildienst. Ist das Kind behindert, kann Kindergeld eventuell auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden. Genauere Informationen über die Bedingungen gibt in allen Fällen die jeweils zuständige Familienkasse. Für Zahlungen nach der Vollendung des 18. Lebensjahres gilt jedenfalls, dass regelmäßig nachgewiesen werden muss, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen muss der Elternteil, der den Antrag auf Kindergeld stellt, grundsätzlich oder zumindest die meiste Zeit über in Deutschland leben.
Wie viel Kindergeld gibt es?
Anders als früher, wo für die Kinder gestaffelt unterschiedliche Beträge ausgezahlt wurden, gilt seit 2002, dass für jedes der drei ersten Kinder 154,- € gezahlt werden. Für jedes weitere Kind ab dem vierten erhalten die Eltern 179,- €. Fällt das erste, also das jeweils älteste Kind weg, dann rücken hinsichtlich der Zahlungshöhe die anderen nach: In einer Familie mit z.B. vier Kindern würde nach dem Ausscheiden des ältesten Kindes für jedes Kind also nur noch 154,- € gezahlt. Das Geld kommt als monatliche Zahlung, und sobald sich irgendetwas innerhalb der finanziellen Verhältnisse der Familie ändert, muss die Familienkasse darüber informiert werden. Unterbleiben solche Informationen über Veränderungen oder gelangen sie erst verspätet an die Familienkasse, dann kann das teuer werden: Möglicherweise ist dann nämlich nicht nur der entsprechende Betrag an Kindergeld zurückzuzahlen, sondern es kann zusätzlich auch zu einer Geldbuße und/oder strafrechtlichen Verfolgung kommen. Das Kindergeld ist also eine tolle Sache – aber: Aufgepasst und Vorsicht!
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