Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder seit dem 26. Juni 2012 ein eigenes Reisedokument. Ein Eintrag im Ausweis der Eltern genügt nicht mehr. Für Kinder, die vor 2006 geboren wurden, kann das der Reiseausweis sein. Dieser wird zwar nicht mehr ausgestellt oder verlängert, behält aber bis zum Ablauf seine Gültigkeit. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf es beim Reisen mit Kinderausweis zu achten gilt. Alles zum Thema Reisedokumente für Kinder.

Ein Kinderausweis ist ein staatliches Reisedokument, das bis zum 01. Januar 2006 von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde. Es diente als Legitimation für Kinder, wenn diese eine Reise ins Ausland machen wollten. Der Kinderausweis war für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gültig und musste gegebenenfalls nach einer gewissen Zeit verlängert werden. Üblicherweise wurde in den Kinderausweis ein Passbild des Kindes geklebt. Gerade bei sehr jungen Kindern wurde aber gelegentlich darauf verzichtet.
In späteren Jahren mussten die Bilder der Kinder, wie die der Eltern, biometrisch sein, um für den Reisepass genutzt werden zu können. Das bedeutet, dass das Kind geradeaus gucken musste, nicht lächeln durfte und sein Gesicht innerhalb der biometrischen Richtlinien halten musste. Bei sehr kleinen Kindern durften die Eltern mit auf das Bild, um die Kinder zu halten.
Seit dem 01. Januar 2006 werden Kinderausweise nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Allerdings behalten die bereits ausgestellten Ausweise ihre Gültigkeit, bis sie abgelaufen sind. Heutzutage benötigen Kinder für das Reisen ins Ausland entweder einen Kinderreisepass, einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis.

Reisen mit dem Kinderausweis

Nach wie vor gibt es einige Länder, bei denen ein Kinderausweis zur Ein- und Ausreise völlig genügt. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich ein Passbild im Ausweis befindet. Ansonsten hat es schon gelegentlich Schwierigkeiten in Spanien und an manchem Flughafenschalter gegeben. Gelegentlich konnte dann ein vorläufiger Reisepass für das Kind ausgestellt werden. In einigen Fällen durfte die Familie jedoch nicht mitfliegen.
Innerhalb des sogenannten Schengen-Raums ist es möglich, Reisen komplett ohne Passkontrollen durchzuführen. Dennoch sollte sicherheitshalber ein Kinderausweis oder ein vergleichbares Dokument mitgeführt werden. Ansonsten kann es dazu kommen, dass ein Grenzbeamter Ihnen die Frage stellt, ob es sich bei dem Kind in Ihrem Fahrzeug überhaupt um Ihr Kind handelt.

So gehen europäische Länder mit dem Kinderausweis um

In sehr vielen EU-Ländern kann Ihr Kind noch problemlos mit dem Kinderausweis reisen. Hierzu zählen zum Beispiel Frankreich und die Niederlande. Hier kann der Ausweis sogar bereits bis zu einem halben Jahr abgelaufen sein. Wichtig ist jedoch, dass sich ein biometrisches Bild Ihres Kindes in dem Ausweis befindet. Nach Großbritannien können Sie jedoch nur mit Ihrem Kind reisen, wenn der Kinderausweis noch bis zum Ende der Reise gültig ist.

Reisedokumente für Kinder – Nichteuropäisches Ausland

Für Reisen ins nicht-europäische Ausland ist ein Kinderausweis oftmals nicht mehr genug. So verlangen zum Beispiel die USA ein eigenes Visum für das Kind, wenn es einreisen möchte. Auch für eine Reise nach Brasilien oder Thailand ist ein Kinderausweis nicht mehr ausreichend. Anderes gilt zum Beispiel für Australien, Südafrika und Neuseeland. Hier müssen jedoch Lichtbilder enthalten sein und für Australien muss der Ausweis 6 Monate über die Reise hinaus Gültigkeit besitzen.

Bildquelle: Was Sie für Reisedokumente für Ihre Kinder benötigen