Neben dem Studium für ein Kind zu sorgen, ist aufwändig. Hilfe bei der Finanzierung können studierende Eltern beim BAfög und über Stipendien bekommen. Es gibt die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer zu verlängern, in Urlaubssemestern unterstützt zu werden und einen Teil der Rückzahlungen erlassen zu bekommen. Für Auslandssemester können Stipendien beantragt werden. Wie Sie finanzielle Unterstützung beim Studieren mit Kind erhalten, erfahren Sie hier.

Studierende mit Kind erhalten einen pauschalen Grundfreibetrag von 435 Euro auf ihr Einkommen. Voraussetzung ist, dass das Kind weder in einer Ausbildung gefördert wird noch ein eigenes Einkommen außer dem Kindergeld hat. Für das restliche Einkommen gelten bei Studenten, die Bafög erhalten, und ihren Partnern noch einmal 5% als Freibetrag. Für die Kinderbetreuung können Alleinerziehende Kosten für 175 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind anrechnen lassen.
Die Förderungshöchstdauer kann wegen des Kindes verlängert werden. Die Schwangerschaft verlängert die Förderung um ein Semester. Bis zum fünften Lebensjahr kann die Förderung pro Lebensjahr um ein weiteres Semester verlängert werden. Das 6. und 7. Lebensjahr sowie das 8.-10. Lebensjahr verlängern die Förderungshöchstdauer nur noch um jeweils ein Semester.
Im Urlaubssemester erhalten Studierende kein Bafög. Allerdings werden die Familien über das Bundessozialhilfegesetz während dieser Zeit finanziell abgesichert. Studierende Mütter erhalten Mutterschaftsgeld. Geringfügig Beschäftigte bekommen zudem eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt.

Wann kann die Rückzahlung des Bafög erlassen werden?

Es gibt drei Bedingungen, die für einen Teilerlass der Bafög-Rückzahlung erfüllt werden müssen: Zum einen gibt es einen so genannten Freibetrag für Einkommen. Solange Ihr Einkommen unter diesem Freibetrag liegt, müssen Sie die monatliche Rate nicht zurückzahlen. Ein weiterer Grund, für diesen Teilerlass ist die Kinderbetreuung. Wenn Sie ein Kind unter 10 Jahren oder ein behindertes Kind betreuuen, entfällt die Rückzahlungspflicht ebenfalls. Nicht zuletzt gilt das, wenn Sie eine Beschäftigung haben, die 10 Stunden in der Woche nicht übersteigt.

Stipendien als Unterstützung

Stipendien wollen Studierenden mit Kind ebenfalls helfen. Diese werden in der Regel von Stiftungen vergeben. Nicht selten wird nur eine bestimmte Gruppe von Studenten unterstützt. Zum Beispiel, wenn sie einem bestimmten Fachbereich oder einer sozialen Gruppe angehören. Häufig setzen die einzelnen Stiftungen unterschiedliche Schwerpunkte. Die Stiftung Christiane Nüsslein-Volhard unterstützt Frauen, die in die Wissenschaft gehen möchten. Diese Frauen erhalten Geld für eine Haushaltshilfe. Die Frauen können sich dann auf ihr Studium voll konzentrieren.
Die Stiftung Klaus und Gerda Tschira fördert Eltern mit Kind, die einen Auslandsaufenthalt anstreben. Hier ist das Angebot auf Studenten der Informations- und Wirtschaftswissenschaften beschränkt. Das Ziel ist es, dass die Studierenden und Doktoranden ihre Kinder ins Ausland mitnehmen können. So müssen die Eltern weder auf ihr Kind noch auf die Gelegenheit eines Auslandsaufenthalts verzichten. Allerdings sollen die Studien im Ausland intensiv betrieben werden. Daher sollte der Aufenthalt mit dem vorherigen Studium in Einklang stehen. Zudem sollte ein solcher Aufenthalt nicht länger als zwei Semester dauern.

Bildquelle: Tipps zur Beantragung des BAfög