BAfög und Stipendien
So finanzieren Sie Ihr Studium mit Kind

Tipps zur Beantragung des BAfög
Studierende mit Kind erhalten einen pauschalen Grundfreibetrag von 435 Euro auf ihr Einkommen. Voraussetzung ist, dass das Kind weder in einer Ausbildung gefördert wird noch ein eigenes Einkommen außer dem Kindergeld hat. Für das restliche Einkommen gelten bei Studenten, die Bafög erhalten, und ihren Partnern noch einmal 5% als Freibetrag. Für die Kinderbetreuung können Alleinerziehende Kosten für 175 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind anrechnen lassen.
Die Förderungshöchstdauer kann wegen des Kindes verlängert werden. Die Schwangerschaft verlängert die Förderung um ein Semester. Bis zum fünften Lebensjahr kann die Förderung pro Lebensjahr um ein weiteres Semester verlängert werden. Das 6. und 7. Lebensjahr sowie das 8.-10. Lebensjahr verlängern die Förderungshöchstdauer nur noch um jeweils ein Semester.
Im Urlaubssemester erhalten Studierende kein Bafög. Allerdings werden die Familien über das Bundessozialhilfegesetz während dieser Zeit finanziell abgesichert. Studierende Mütter erhalten Mutterschaftsgeld. Geringfügig Beschäftigte bekommen zudem eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt.
Wann kann die Rückzahlung des Bafög erlassen werden?
Es gibt drei Bedingungen, die für einen Teilerlass der Bafög-Rückzahlung erfüllt werden müssen: Zum einen gibt es einen so genannten Freibetrag für Einkommen. Solange Ihr Einkommen unter diesem Freibetrag liegt, müssen Sie die monatliche Rate nicht zurückzahlen. Ein weiterer Grund, für diesen Teilerlass ist die Kinderbetreuung. Wenn Sie ein Kind unter 10 Jahren oder ein behindertes Kind betreuuen, entfällt die Rückzahlungspflicht ebenfalls. Nicht zuletzt gilt das, wenn Sie eine Beschäftigung haben, die 10 Stunden in der Woche nicht übersteigt.
Stipendien als Unterstützung
Stipendien wollen Studierenden mit Kind ebenfalls helfen. Diese werden in der Regel von Stiftungen vergeben. Nicht selten wird nur eine bestimmte Gruppe von Studenten unterstützt. Zum Beispiel, wenn sie einem bestimmten Fachbereich oder einer sozialen Gruppe angehören. Häufig setzen die einzelnen Stiftungen unterschiedliche Schwerpunkte. Die Stiftung Christiane Nüsslein-Volhard unterstützt Frauen, die in die Wissenschaft gehen möchten. Diese Frauen erhalten Geld für eine Haushaltshilfe. Die Frauen können sich dann auf ihr Studium voll konzentrieren.
Die Stiftung Klaus und Gerda Tschira fördert Eltern mit Kind, die einen Auslandsaufenthalt anstreben. Hier ist das Angebot auf Studenten der Informations- und Wirtschaftswissenschaften beschränkt. Das Ziel ist es, dass die Studierenden und Doktoranden ihre Kinder ins Ausland mitnehmen können. So müssen die Eltern weder auf ihr Kind noch auf die Gelegenheit eines Auslandsaufenthalts verzichten. Allerdings sollen die Studien im Ausland intensiv betrieben werden. Daher sollte der Aufenthalt mit dem vorherigen Studium in Einklang stehen. Zudem sollte ein solcher Aufenthalt nicht länger als zwei Semester dauern.
Informationen rund um das Kindergeld: Geld für Kinder
Das Kindergeld ist mit Sicherheit eine der wichtigsten finanziellen Leistungen in unserem Sozialstaat. Aber wer hat überhaupt einen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld? Und wie viel Kindergeld gib[mehr]
Mit Kind im Ausland studieren: Unterstützung für ein Auslandssemester mit Kind
Ein Auslandsaufenthalt ist eine wichtige Erfahrung. Mit einem Kind ist die Realisierung eines Auslandssemesters jedoch schwierig. Hier gibt es...[mehr]
Informationen rund um das Elterngeld: Geld für Eltern
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, erhalten Familien Elterngeld. Es löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Für diese neue...[mehr]
Arbeitsplatzschutz für werdende Mütter: Mutterschutz und Mutterschutzzeit
Werdende Mütter genießen besondere Rechte am Arbeitsplatz. Denn besonders in den letzten Wochen vor der Geburt sollten Mütter sich nicht zu sehr...[mehr]
Geld für ihre Familie: Familien 2009 - Was sich für Sie ändert
Das Jahr 2009 wird ein Jahr der Veränderungen. Bereits am 1.1.09 sind Gesetzesregelungen in Kraft getreten, die für Familien wichtig sind. Diese...[mehr]
Wie Sie Kind und Studium gerecht werden: Informationen zum Teilzeitstudium
Studium und Kind fordern gleichermaßen ihr Recht von Ihnen. Es ist nicht leicht, beiden immer gerecht zu werden. Damit Sie weder Ihr Kind noch Ihr...[mehr]
Unterhaltsansprüche geltend machen: Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Alle Kinder haben das Recht auf Unterhalt von Ihren Eltern. Dieser kann ganz unterschiedlich aussehen: Betreuungsunterhalt wird von dem Elternteil...[mehr]
Sparbuch oder Aktie?: Richtig Geld anlegen für Kinder
Kinder kosten Geld. Führerschein, Berufsausbildung, Studium. Da kommt einiges an Kosten auf die Eltern zu. Deswegen sollten Eltern schon bei der...[mehr]
- Kindertanz steigert Konzentration: Kinder und Tanzen
- Dehnungsstreifen vermeiden: Pflegetipps für Ihren Babybauch
- Methoden der Reproduktionsmedizin : Hormonbehandlung bei Hormonstörung
- Leseförderung für Kinder: Wie bringe ich mein Kind zum lesen?
- Kinderwunsch erfüllen: Unerfüllter Kinderwunsch - künstliche Befruchtung
- Übernachten ohne Eltern: Kinder übernachten auswärts
- Möglichkeiten der natürlichen Verhütung: Verhütung ohne Hormone
- Sinnvoll oder unnötige Modeerscheinung?: Babytragetücher
- Wie Sie mit der Übelkeit richtig umgehen: Schwangerschaftsübelkeit
- Wie Sie richtig wickeln: Baby windeln
