Das Fehlen vom Unterricht muss durch die Eltern entschuldigt werden. Immerhin haben diese die Aufsichtspflicht über ihr Kind. Allerdings haben verschiedene Schulen unterschiedliche Richtlinien für die Entschuldigung. Wie Sie eine Entschuldigung für die Schule schreiben können und wann sie eingereicht werden muss, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Die Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihr Kind. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass ihr Kind in die Schule kommt und hier lernen und sich bilden kann. Wenn ein Kind den Unterricht schwänzt oder einfach nicht auftaucht, kann dies nicht hingenommen werden. Durch eine Entschuldigung stellen die Eltern sicher, dass sie über das Fehlen des Kindes informiert sind und es hierfür einen triftigen Grund gab. Zudem wird auf diese Weise sichergestellt, dass dem Kind nichts passieren kann. Beispielsweise wenn es auf dem Weg zur Schule von Unbekannten aufgehalten oder gar mitgenommen wird. Durch eine passende Entschuldigung kann man sicherstellen, dass auch hier die Eltern wussten, wo das Kind war und das nichts Schreckliches passiert ist.

Verschiedene Regelungen für Entschuldigungen

Unterschiedliche Schulen und unterschiedliche Bundesländer gehen jeweils anders mit der Entschuldigungspflicht um. So ist neben der gesetzlichen Grundlage auch die Hausordnung der Schule maßgeblich dafür, wie eine Entschuldigung auszusehen hat und wann sie kommen muss. Viele Schulen bieten ein Informationsblatt am Anfang der Schulzeit zu diesem Thema an. So ist beispielsweise die Regel, dass die Schule mündlich über das Fehlen des Kindes informiert werden muss. Nach drei Tagen muss dann die Entschuldigung schriftlich vorliegen. Viele Schulen akzeptieren es aber, wenn die Entschuldigung erst schriftlich vorliegt, wenn das Kind wieder in die Schule geht.

Legitime Gründe für das Fernbleiben von der Schule

Es gibt verschiedene Gründe, die das Fernbleiben von der Schule rechtfertigen. Hierzu zählen Arztbesuche, Behördengänge, Todesfälle und Hochzeiten. Einige dieser Dinge, wie zum Beispiel Hochzeiten, sind planbar. Hier ist es empfehlenswert den Klassenlehrer rechtzeitig über das geplante Fernbleiben zu informieren. Krankheiten sind natürlich auch ein Grund nicht in die Schule zu müssen. Allerdings muss bei einem längeren Fernbleiben die Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Einige Schulen können ein solches Attest auch verlangen, wenn ein Kind in regelmäßigen Abständen eine gewisse Zeit lang fehlt. So wird sichergestellt, dass das Kind aus legitimen Gründen zu Hause bleibt. Ein Urlaub ist kein  Grund, um das Kind zu entschuldigen. So ist es nicht erlaubt, das Kind frühzeitig aus der Schule zu nehmen oder länger in den Ferien zu bleiben. Dies wird von den Lehrern nicht akzeptiert und kann, wenn es herauskommt, mit Bußgeld bis zu 1500 Euro belegt werden.

Entschuldigung für die Schule schreiben

Wenn Sie eine Entschuldigung für die Schule schreiben müssen verschiedene Punkte enthalten sein. Hierzu gehören die Anrede an den Klassenlehrer und die Zeit in der das Kind nicht in der Schule gewesen ist. Der Grund für die Fehlzeit muss ebenfalls genannt werden. Wenn Ihr Kind krank war, muss die Diagnose nur genannt werden, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit gehandelt hat.
Bitten Sie den Klassenlehrer das Fehlen zu entschuldigen. Nicht Sie können das Fehlen Ihres Kindes entschuldigen, Sie können nur den Klassenlehrer, beziehungsweise die Schule darum bitten. Abgeschlossen wird die Entschuldigung durch Ort, Datum und handschriftliche Unterschrift. Auch wenn die Entschuldigung am PC geschrieben wurde, ist eine handschriftliche Unterschrift notwendig.

Bildquelle: Entschuldigung für die Schule – Was Sie beachten müssen