Informationen rund um das Elterngeld
Geld für Eltern

Elterngeld für alle
Das Elterngeld, das 2007 durch das Erziehungsgeld abgelöst wurde, kann bei der Geburt eines Babys von den Eltern beantragt werden. Es wird an das Elternteil ausgezahlt, das zu Hause beim Kind bleibt, nach der Geburt beruflich aussetzt oder zumindestens beruflich kürzertreten möchte. Vom Elterngeld profitieren Angestellte, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
Berechnung und Höhe
Die Höhe errechnet sich nach dem bisherigen Einkommen. 67 % des Nettogehalts, aber maximal 1800 € werden monatlich ausgezahlt. Für Nichtberufstätige, z. B. Arbeitslose, Studenten oder Hausfrauen, ist ein Sockelbetrag von 300 € eingeplant. Innerhalb von 12 Monaten wird der Sockelbetrag immer gezahlt – ganz unabhängig, ob die betreffende Person, die das Kind betreut, vorher berufstätig war.
Mindestens zwölf Monate sollte das Elterngeld ausgezahlt werden. Teilen sich die Erziehungsberechtigten die Zeit, muss jeder Partner mindestens zwei Monate mit dem Kind zu Hause bleiben. Es werden zusätzlich zwei Monate eingerechnet als Partnermonate. So kann die Familie insgesamt 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor der Mutterschutzfrist. Das sichert auch befristet Beschäftigten und Selbstständigen mit unregelmäßiger Auftragslage eine faire Berechnung zu.
Sonderreglungen zum Elterngeld
Familien mit kleinem Einkommen erhalten erhöhtes Elterngeld. Ist ihr Nettoeinkommen unter 1000 € monatlich, wächst der Einkommensersatz um bis zu 100 % an. Pro 20 Euro geringerem Einkommen gibt es eine Steigerung der Ersatzrate um jeweils 1 %.
Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 € wird nicht auf andere Leistungen wie z. B. Wohngeld oder andere Sozialleistungen angerechnet.
Wird innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren, wird ein zusätzlicher Geschwisterbonus gezahlt. Er wird aus der Hälfte der Differenz der höchstmöglichen Elterngelder für beide Kinder berechnet, und er wird zum fürs erste Kind bezahlten Elterngeld hinzuaddiert.
Wer mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, bekommt kein Elterngeld- auch nicht anteilig. Denn Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Teilzeitarbeit bis 30 Stunden soll aber Elterngeld nicht ausschließen. Die genaue Höhe muss gesondert errechnet werden.
Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten das Elterngeld 14 Monate lang, wenn sie vorher erwerbstätig waren. Das schließt eine Benachteiligung gegenüber Familien mit beiden Elternteilen aus.
Auf besonderen Wunsch kann das Elterngeld auch über zwei Jahre ausgezahlt werden. Monatlich gibt es dann die Hälfte, das Gesamtbudget bleibt gleich.
Bei der Einkommenssteuer ist Elterngeld relevant. Es wird zum Einkommen dazugerechnet, ist aber abgabenfrei und muss demzufolge nicht versteuert werden.
Der zeitliche Umfang der geschützten Elternzeit bleibt nach wie vor erhalten: 3 Jahre.
Kindergeld wird monatlich weiter gezahlt. Für das erste bis dritte Kind beträgt es 154 € monatlich, für jedes weitere 179 €.
Gesellschaftlicher Hintergrund zum Elterngeld
Das deutsche Elterngeld orientiert sich an der schwedischen Familienförderung. Der Geburtenrückgang soll gebremst werden. Väter sollen die Chance haben, zu Hause zu bleiben. Da das Einkommen von ihnen oft höher ist, ist der Anreiz da, dass sie die Elternzeit und damit das Elterngeld in Anspruch nehmen. Früher wäre das Gehalt des „Hauptverdieners“ weggefallen – jetzt lohnt sich das Überlegen neu, wer zu Hause bleibt.
Die Bundesregierung verspricht sich davon zudem eine höhere Erwerbsbeteiligung der Mütter. Unabhängig davon wird ein Freiraum für Erziehung und Familienarbeit im ersten Lebensjahr sichergestellt ohne zu hohe finanzielle Einbußen.
Beantragungsstellen für Elterngeld:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=88966.html
Sonderinformationen für Selbstständige und Teilzeitbeschäftigte:
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html
Elterngeldrechner:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
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