Der Tobsuchtsanfall zwischen den Supermarktregalen – das ist wohl eine der Szenen, die Eltern alleine beim Gedanken daran den Angstschweiß auf die Stirn treibt. Doch auch ohne derart dramatische Szenen kann der Wocheneinkauf mit Kind zur nervlichen Tortur werden. Wie einkaufen mit Kind stressfrei gelingt, verraten wir Ihnen hier.

Es könnte alles so einfach sein: Auf zum Supermarkt, das Kind in den Einkaufswagen setzen, die benötigten Produkte einladen und zur Kasse gehen. Was sich jedoch als primitiver Vorgang liest, ist für die meisten Eltern mit kleinen Kindern Stress pur.  

Der Supermarkt: Ein Paradies der Sinne

Kinder sind grundsätzlich neugierige Wesen, die auch im Alltag immer wieder spannende Dinge entdecken. Und gerade der Supermarkt scheint dafür wie geschaffen zu sein. Bunte Regale mit zahlreichen farbig bedruckten Gegenständen in allen Formen und Größen ziehen am Einkaufswagen vorbei – und alles lädt geradezu zum Anfassen, Grabschen, Schütteln und Probieren ein.
Ist der Nachwuchs schon gut zu Fuß, so ist es natürlich noch wesentlich spannender, den Supermarkt auf eigenen Beinen zu erkunden, anstatt geduldig aus dem Einkaufswagen das Geschehen um sich herum zu beobachten. Schnell verlieren Eltern jedoch ihr Kind aus den Augen, weil es eben vielleicht nicht gerade mit Mami zu den Bio-Kartoffeln, sondern lieber ans Süßigkeitenregal laufen will. Und spätestens beim Einsammeln der lieben Kleinen beginnt dann die Diskussion, welche Süßigkeiten im Wagen landen– und warum die geliebten Produkte erst nach dem Bezahlen geöffnet werden dürfen.  

Behalten Sie die Nerven!

Die oberste Regel lautet: Immer die Ruhe bewahren! Lassen Sie sich nicht von den vermeintlich strengen Blicken oder gar überflüssigen Bemerkungen Ihrer Mit-Einkäufer und scheinbarer Profi-Pädagogen beunruhigen. Je gelassener Sie selbst sind, umso stärker überträgt sich diese Stimmung auch auf Ihr Kind. Ihr Kind brüllt trotzdem zwischendurch? Am besten ignorieren Sie es – wer keine Aufmerksamkeit erhält, beruhigt sich in der Regel auch schneller wieder. Anfangs kostet das Durchhalten natürlich Nerven – aber Sie werden sehen, dass Sie schon bald wesentlich ruhiger durch die Regale schlendern können.  

Auch die Kleinen können helfen!

Damit der Einkauf reibungslos klappt, empfiehlt es sich, den Nachwuchs bereits bei den Vorbereitungen mit einzubeziehen. Kinder haben Spaß daran zu helfen, und die gleichen Dinge tun zu dürfen wie die Großen – und wer abgelenkt ist, kommt nicht auf dumme Gedanken.
Lassen Sie Ihr Kind also mit überlegen, welche Sachen Sie auf die Einkaufsliste schreiben müssen, und erklären Sie ihm an den einzelnen Regalen im Supermarkt, wozu Sie welche Produkte benötigen. Vielleicht können Sie Ihre/-n Kleine/-n ja auch ein bestimmtes Obst oder Gemüse suchen lassen und es gemeinsam abwiegen? Spielerisch gelingt der Einkauf am besten – und macht sowohl Groß als auch Klein am meisten Spaß. Einige Supermärkte stellen für Kinder auch spezielle Kinder-Einkaufswägen zur Verfügung, mit denen die Kleinen ihre großen Vorbilder perfekt nachspielen können.  

Such dir etwas aus!  

Klären Sie mit Ihrem Kind schon vor dem Einkaufen ab, dass es sich eine Sache aussuchen darf. Dadurch lernt Ihr Nachwuchs, dass man nicht alles einkaufen kann, was man gerne hätte – aber dennoch nicht mit leeren Händen nach Hause kommen muss. Sie übertragen ihm außerdem ein Stück weit Verantwortung, indem es selbst entscheiden muss, ob es nun lieber die Gummibärchen, den Lieblingspudding oder die Brezel haben möchte. Süßwarenfreie Kassen tragen außerdem dazu bei, dass aus Langeweile in der Wartschlange geborene Diskussionen vermieden werden können.  

Angeknabberte Ware bezahlen?

Immer wieder tritt auch die Frage auf, ob Ware, die Kinder angeknabbert haben, bezahlt werden muss. Hier vertreten Verbraucherzentralen die Meinung, dass eine Kostenübernahme im Falle einer angemessenen Aufsicht bei Kindern unter sieben Jahren nicht verlangt werden kann. Die der Streitwert in der Regel geringfügig ausfällt, gibt es hierzu allerdings noch keine einschlägigen Gerichtsurteile. Besteht ein Lebensmittelhändler dennoch auf die Bezahlung angeknabberter oder geöffneter Ware, so können Sie sich direkt bei dem betreffenden Handelsunternehmen beschweren oder die regionale Verbraucherzentrale kontaktieren.  

Bildquelle: Bewahren Sie Ruhe