Möglichkeiten der Kinderbetreuung
Betreuung Ihres Kindes während des Studiums

Möglichkeiten der Kindesbetreuung
Einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben Kinder ab 3 Jahren. Hierbei wird zwischen öffentlichen und privaten Kindergärten unterschieden. Die Kindergärten in freier Trägerschaft erheben abhängig vom Verdienst einen Monatsbeitrag. Die öffentlichen Plätze sind zumeist kostenlos.
Kindergärten an Hochschulen
Es gibt aber auch Hochschulen, die eigene Kindergärten anbieten. Hier ist der Vorteil, dass Sie Ihr Kind nicht erst zu einem anderen Ort bringen müssen. Sie können es pünktlich zur ersten Vorlesung abliefern. Zudem sind Sie immer in der Nähe, falls einmal etwas passieren sollte. Nicht zuletzt sind die Öffnungszeiten hier an den Studienalltag angepasst. Eine Ergänzung zu Kindergärten sind so genannte Krippen oder Krabbelgruppen. Hier werden schon Kleinkinder unter 3 Jahren betreut. Diese gibt es allerdings fast ausschließlich in freier Trägerschaft.
Tageseltern, Kinderfrau und Au-Pairs
Tageseltern oder Tagesmütter betreuen Ihr Kind für mehrere Stunden oder gelegentlich einen ganzen Tag. Sie sind speziell geschult und haben nicht selten eigene Kinder. Der Vorteil für Ihr Kind: Es kommt in eine kleinere, persönlichere Atmosphäre als in einem Kindergarten. Es muss sich nicht so stark gegen andere Kinder durchsetzen und hat trotzdem Gelegenheit zur Kontaktaufnahme. Da sich die Tageseltern nicht um sehr viele Kinder kümmern, können sie den Ansprüchen der einzelnen besser gerecht werden. Die Kosten für Tageseltern können gegebenenfalls vom Jugendamt übernommen werden.
Kinderfrauen kommen im Gegensatz zu Tagesmüttern zu Ihnen nach Hause. Sie betreuen ausschließlich Ihr(e) Kind(er) in deren vertrauter Umgebung. Gelegentlich können auch kleine Hausarbeiten von Kinderfrauen übernommen werden. Entsprechend höher ist jedoch auch deren Vergütung. Gerade für kleine Kinder, die noch nicht mit Gleichaltrigen spielen können, ist dies eine gute Möglichkeit der Betreuung.
Au-Pairs sind junge Erwachsene, die für eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche auf Ihre Kinder und den Haushalt aufpassen. Nicht selten machen sie ein Austauschjahr. Für ihre Dienste erhalten Sie Kost und Logis sowie ein Taschengeld. Gelegentlich muss auch die Krankenkasse der Au-Pairs von den Gasteltern gezahlt werden.
Kinderhort
Ein Kinderhort ist vor allem für ältere Kinder gedacht. Schulkinder bis zu 12 Jahre (seltener 16 Jahre) können hierhin gehen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Hortplatz besteht nicht. Je nach Verdienst müssen die Eltern hierfür mindestens 130 Euro bezahlen. In diesem Betrag sind Essen und Unterkunft bereits inbegriffen. Neben der Betreuung erhalten Kinder hier Hilfe bei Schulaufgaben und können basteln, Sport treiben und mit Gleichaltrigen spielen.
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